NWindPVBetG

Juristische Fragestunde für Kommunen zum nds. Beteiligungsgesetz

Vor über zwei Jahren hat der Landtag das Niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) erlassen. Das Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung: Zwischen April 2024 und März 2026 fallen 100 neue EE-Anlagen in Niedersachsen unter das Gesetz, durch das Kommunen und Bürger:innen aktiv am Ertrag der Anlagen beteiligt werden. In der juristischen Fragestunde zum NWindPVBetG werden rechtliche Fragen rund um die Mittelverwendung und Pflichten der Kommunen beantwortet.

Durch das Niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) werden Kommunen und Bürger:innen aktiv am Ertrag von Erneuerbaren Energien-Anlagen beteiligt. 

Doch wie und wann kommt das Geld in die kommunalen Kassen? Worauf muss bei der Mittelverwendung geachtet werden? Welchen Pflichten muss die Kommune nachkommen?  

Viele Fragen, die nun in einem neuen Format Antworten finden:  

In Kooperation mit der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte veranstalten wir die „juristische Fragstunde zum NWindPVBetG“ für Interessierte aus Niedersachsen. 

Termin: 29.05.2026, 10:00 – 11:00 

Ort: Online per Zoom 

Bitte melden Sie sich für die Teilnahme hier an. 

Katharina Brüntgens – Fachreferentin zu Akzeptanz und Beteiligung bei der KEAN – beantwortet einige Fragen rund um die juristische Fragestunde: 

Wer sollte an der juristischen Fragestunde teilnehmen?  

Eingeladen sind alle Interessierten aus niedersächsischen Kommunen, die sich mit Energieplanung und dem NWindPVBetG befassen. Besonders für diejenigen, die sich in juristischer Hinsicht über das Gesetz informieren wollen oder konkrete Fragen dazu haben, bietet die Veranstaltung eine gute Gelegenheit. 

Was genau erwartet die Teilnehmenden? 

Frau Dr. Deißler und Herr Dr. Weinke der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte stehen Rede und Antwort zu allen rechtlichen Fragen rund um das niedersächsische Beteiligungsgesetz. Gerade bei komplexen Themen wie der Auslegung des Gesetzes lohnt sich der Austausch, um Fallstricke zu vermeiden.  

Warum ist die Teilnahme zu empfehlen? 

Die Fragestunde bietet die Chance, individuelle Fragen zu klären und von den Expert:innen eine erste juristische Einordnung zu erhalten. Der Termin bietet die Möglichkeit, sich frühzeitig mit den relevanten Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen und so eine fundierte Grundlage zu schaffen, die eigene Kommunen und die Energiewende vor Ort voranzutreiben.   

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Für häufig gestellte Fragen berücksichtigen Sie bitte die Seite des MU. Sie finden außerdem einen ersten Überblick über das NWindPVBetG in unserer Anleitung für Kommunen

Kontakt

Katharina Brüntgens

0151 706 735 25
katharina.bruentgens [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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