Die Antragshilfe gilt 2021 für die folgenden NKI-Programme: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, Klimaschutz durch Radverkehr, Innovative Klimaschutzprojekte. Durch Unterstützung bei der Antragsstellung soll die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass die vielen kommunalen Ideen aus Niedersachsen eine Förderung durch den Bund erhalten und schließlich realisiert werden. Die NKI-Antragshilfe erfolgt auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags. Die KEAN hat ein Kontingent von zehn NKI-Antragshilfen je Kalenderjahr. Nach dem Windhund-Prinzip werden die ersten Kooperationsanfragen berücksichtigt.
- Wenn die Skizze im ersten Antragsfester 2021 gestellt wird, gelten dank Corona-Konjunkturpaket für die Programme jeweils um 10 Prozent erhöhte Förderquoten – für finanzschwache Kommunen bis zu 100 Prozent.
- Die Antragshilfe der KEAN gilt erstmals auch für das Programm Innovative Klimaschutzprojekte. Im Gegensatz zu den anderen beiden Programmen geht es dort um „nicht-investive Klimaschutzprojekte", zum Beispiel im Bildungsbereich oder Nachbarschaftsprojekte. Das erste Antragsfenster läuft bereits seit dem 1. Januar 2021. Bis zum 31. März 2021 können Antragsberechtigte Projektideen für den Förderaufruf einreichen.
- Für alle drei Programme gilt gleichermaßen, dass für die Vorhaben ein relevantes, messbares Treibhausgasminderungspotenzial angegeben sein muss. Der PtJ bietet eine Arbeitshilfe zur Ermittlung der Treibhausgasminderung (PDF).
Weitere Details erläutert das Informationsblatt zur NKI-Antragshilfe für Kommunen (PDF)