Das Bundeskabinett hat am 19. April nicht nur das viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz beschlossen, sondern auch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz soll ein klarer rechtlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen werden, welcher erstmalig konkrete Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs festlegt. Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch demnach um mehr als 550 TWh gegenüber 2008 reduziert werden.
Veröffentlicht am: 24. April 2023Im Rahmen des Entwurfes für das EnEfG wurden Ziele für das Jahr 2030, 2040 und 2045 definiert - die Ziele entsprechen dabei den Vorgaben aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie. So soll der Endenergieverbrauch bis 2030 um mehr als 550 TWh (ggü. 2008) reduziert werden. Ab 2024 ist zur Erreichung dieses Ziels vorgesehen, jährliche Einsparungen von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) zu erbringen. Die hierfür nötigen Maßnahmen werden im nächsten „Integrierten Klima- und Energieplan (NECP) zusammengefasst und an die EU-Kommission übermittelt.
Zum Erfolg beitragen soll auch die öffentliche Hand – daher werden von Bund und Ländern Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Auch wenn das Gesetz Kommunen nicht direkt verpflichtet (und Einsparziele durch die Länder vorgegeben werden müssen), wird die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsysteme auch für Kommunen gelten. Im Gesetz heißt es hierzu: „Die Länder ermitteln jeweils den Gesamtendenergieverbrauch aller öffentlichen Stellen und Kommunen in ihren Landesgrenzen und übermitteln diesen bis zum 1. November eines jeden Jahres über das jeweilige Vorjahr an die zuständige Stelle.“ Und weiter: „Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand […] (werden) öffentliche Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie sonstige öffentliche Stellen verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, jährlich 2 Prozent Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen.“
Ein geeignetes Energiemanagementsystem für Kommunen kann Kom.EMS bieten. Das Online-Tool Kom.EMS (Kommunales EnergieManagementSystem) hilft dabei, das Energiemanagement zu implementieren, zu bewerten, zu optimieren und zu verstetigen. Weitere Informationen zu Kom.EMS und unsere Unterstützungsangebote finden Sie hier.
Auch in Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 GWh wird mit dem EnEfG die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen Pflicht. Einen guten Einstieg in das Thema kann unser Faktenpapier „Gewusst wie: Betriebliches Energiemanagement“ liefern. Zudem müssen Unternehmen ab einem Verbrauch von jährlich 2,5 GWh wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Wie Unternehmen kurz-, mittel- und langfristig Energie einsparen können, haben wir auf unserer Themenseite „Energie sparen im Unternehmen“ dargestellt. Weiterführende Beratungen zum Energieaudit werden vom BAFA gefördert.
Zudem soll im Zuge des EnEfG in Unternehmen die Abwärme besser genutzt werden, weshalb Unternehmen dazu verpflichtet werden, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder (sofern nicht möglich) zu verwenden.
Der Entwurf des Gesetzes wird nun in das parlamentarische Verfahren übermittelt.