Die wichtigsten Inhalte der neuen Norm
Anschlussmöglichkeiten: Neben dem bisher üblichen Wieland-Stecker sind nun auch modifizierte Haushaltsstecker (Schuko) zulässig. Damit können Balkonkraftwerke künftig unkomplizierter an vorhandene Steckdosen angeschlossen werden.
Leistungsgrenzen: Die Wechselrichterleistung ist auf 800 Watt begrenzt, die Modulleistung auf 2.000 Watt. Bei der Nutzung eines Haushaltssteckers liegt die Modulleistungsgrenze bei 960 Watt – ebenso, wenn kein eigener Stromkreis mit separater Absicherung vorhanden ist. Werden diese Grenzen überschritten, gilt die Anlage nicht mehr als Steckersolargerät und muss wie eine reguläre PV-Anlage von einer Elektrofachkraft installiert und angeschlossen werden.
Sicherheitsanforderungen: Geräte müssen vormontierte Anschlussleitungen mit Steckern, eine verständliche und vollständige Montageanleitung, klare Beschriftungen und Warnhinweise sowie eine sehr schnelle Abschaltung der Spannung an den Steckerkontakten bieten – auch dann, wenn der Stecker bei voller Sonneneinstrahlung abgezogen wird.
Rechtssicherheit: Erstmals entsteht ein bundesweit einheitlicher Standard, der Nutzer:innen beim Kauf und Betrieb von Balkonsolargeräten klare Orientierung und Rechtssicherheit gibt.