Neue VDE-Norm

Klarheit für Balkonsolargeräte

Am 14. November 2025 wurde die neue VDE-Norm DIN VDE V 0126-95 veröffentlicht. Sie definiert ab dem 1. Dezember 2025 erstmals verbindliche Sicherheitsanforderungen für Balkonsolargeräte (auch Balkonkraftwerke oder Steckersolargeräte) in Deutschland. Die Norm ermöglicht eine sichere Installation ohne Fachkraft und stärkt damit insbesondere die Teilhabe von Mietenden an der Energiewende.

Die wichtigsten Inhalte der neuen Norm

Anschlussmöglichkeiten: Neben dem bisher üblichen Wieland-Stecker sind nun auch modifizierte Haushaltsstecker (Schuko) zulässig. Damit können Balkonkraftwerke künftig unkomplizierter an vorhandene Steckdosen angeschlossen werden.

Leistungsgrenzen: Die Wechselrichterleistung ist auf 800 Watt begrenzt, die Modulleistung auf 2.000 Watt. Bei der Nutzung eines Haushaltssteckers liegt die Modulleistungsgrenze bei 960 Watt – ebenso, wenn kein eigener Stromkreis mit separater Absicherung vorhanden ist. Werden diese Grenzen überschritten, gilt die Anlage nicht mehr als Steckersolargerät und muss wie eine reguläre PV-Anlage von einer Elektrofachkraft installiert und angeschlossen werden.

Sicherheitsanforderungen: Geräte müssen vormontierte Anschlussleitungen mit Steckern, eine verständliche und vollständige Montageanleitung, klare Beschriftungen und Warnhinweise sowie eine sehr schnelle Abschaltung der Spannung an den Steckerkontakten bieten – auch dann, wenn der Stecker bei voller Sonneneinstrahlung abgezogen wird.

Rechtssicherheit: Erstmals entsteht ein bundesweit einheitlicher Standard, der Nutzer:innen beim Kauf und Betrieb von Balkonsolargeräten klare Orientierung und Rechtssicherheit gibt.

Wachsende Beliebtheit von Balkonkraftwerken

Balkonkraftwerke sind günstig, leicht zu installieren und auch für Mietende attraktiv. Ihre Verbreitung steigt rasant: Laut Marktstammdatenregister waren bis zum 31. Oktober 2025 bereits über 1,1 Millionen Balkonkraftwerke in Deutschland in Betrieb – rund 13 % davon in Niedersachsen. Die Entwicklung zeigt einen besonders dynamischen Anstieg: Während im Jahr 2021 in Niedersachsen nur 898 Geräte gemeldet wurden, sind es im Jahr 2025 bis Ende Oktober bereits 48.564.

Kontakt

Dr. Sarah Kajari-Schröder

0160 947 173 46
sarah.kajari-schroeder [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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