Möglichkeiten der Wärmeversorgung
In der Kommunalen Wärmeplanung werden Teilgebiete (Quartiere, Straßenzüge, etc.) identifiziert, die in Zukunft potenziell für die netzgebundene Wärmeversorgung via Wärme- oder Wasserstoffnetz in Frage kommen. Im Umkehrschluss werden so auch Teilgebiete identifiziert, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dezentral versorgt werden müssen. Dabei gilt insbesondere in wenig verdichteten, ländlichen Räumen: Dezentrale Lösungen mit Wärmepumpen werden sowohl in Einfamilienhäusern als auch in Mehrfamilienhäusern mehrheitlich die realistische Option für eine klimaneutrale Wärmeversorgung darstellen. Wie der Einsatz von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern gelingen kann, skizziert nun der neue „Praxisleitfaden für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern“ der Deutschen Energie-Agentur (dena), der gleichzeitig einen guten Überblick bietet zur aktuellen Rechtslage hinsichtlich der Nutzung von Wärmepumpen im Kontext von Wärmeplanungs- und Gebäudeenergiegesetz .
Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern
Der Einsatz von Wärmepumpen in bestehenden Mehrfamilienhäusern ist aktuell weniger weit verbreitet und geläufig als in Einfamilienhäusern. Trotz vielfältiger Herausforderungen, wie dem Aspekt einer sicheren und sozialverträglichen Wärmeversorgung, gibt es in diesen Gebäuden praktikable Lösungen für den Einsatz von Wärmepumpen. Die gute Nachricht: Auch Bestandsgebäude mit mittlerer Energieeffizienzklasse (C, D und E) eignen sich für den Umstieg auf Wärmepumpen! Dabei können Wärmepumpen in den meisten Fällen bereits durch kleinere Anpassungen und Optimierungen am bestehenden Heizungssystem effizient und kostengünstig eingebaut und betrieben werden. Dämm- und Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sind also nicht immer nötig, wenn man Wärmepumpen einsetzen möchte.
Wichtigster Aspekt für das Gelingen einer Umstellung auf erneuerbare Wärme ist ein strukturiertes Vorgehen. Nur durch kompatible Planungen können pragmatische und kostengünstige Lösungen für Wärmepumpensysteme in Mehrfamilienhäusern gefunden werden. Hierbei sind der Aufstellort (z. B. innen oder außen, unter dem Dach oder im Keller), die genutzte Umweltwärmequelle (z. B. Luft- oder Erdreich, ggf. Grund- oder Abwasser), die Nutzung weiterer Wärmeerzeuger (z. B. fossiler Spitzenlastkessel) oder die Art der Trinkwarmwasserbereitung (in der Heizzentrale oder je Wohnungseinheit) ebenso zu beachten wie das bestehende Wärmeübergabesystem (z. B. Rippen-, Flachheizkörper oder Fußbodenheizung).