Gezielte Förderung

Klimaneutraler Gebäudebestand - was ist zu tun?

Nach dem Förderstopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW am 24.01.2022 wurde viel über Sinn und Zweck einer Neubau-Förderung diskutiert. Das ist richtig – aber wesentlich für einen klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2045 ist die konsequente energetische Sanierung des aktuellen Gebäudebestandes. Hier sollten gezielte Fördermittel, politische Weichenstellungen und fachliches Know-How konzentriert werden.

Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung, das am 31. August 2021 in Kraft getreten ist, legt fest, dass Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral werden soll. Das gilt auch für den Gebäudebestand – und hier liegt die besondere Herausforderung. In Niedersachsen stehen rund 2,3 Millionen Wohngebäude, jährlich kommen rund 14.000 Neubauten hinzu, also lediglich 0,6 %. Der überwiegende Anteil sind Bestandsgebäude, die auch im Jahr 2045 noch genutzt werden sollen. Diese Gebäude müssen ab sofort und in den kommenden Jahren so ausreichend energetisch saniert werden, dass ihr Betrieb klimaneutral werden kann. Im Neubau ist ein klimaneutraler Betrieb mittlerweile relativ einfach zu erreichen, während dies in der Sanierung nur selten möglich ist.

Umstieg auf erneuerbare Heizenergie muss schneller erfolgen

Um den Gebäudebstand klimaneutral zu bekommen, reicht die Steigerung der Energieeffizenz alleine nicht aus. Zusätzlich muss es gelingen, den noch benötigten Wärmebedarf von Gebäuden mit erneuerbaren Energien zur Verfügung zu stellen. Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass bis zum Jahr 2030 die Hälfte der Wärme für Wohngebäude klimaneutral erzeugt wird. Dafür soll zum 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden.

Eine zentrale Rolle spielt hier die Wärmepumpe. Deren Ausbau nimmt zwar kontinuierlich zu, insgesamt ist ihr Anteil an den im Jahr 2021 neu installierten Heizungsanlagen mit 16,6 Prozent aber immer noch viel zu niedrig, wie eine Auswertung des Bundesverbands der Deutschen Heizindrustrie zeigt. Bei den verkauften neuen Heizanlagen dominiert nach wie vor der Gaskessel mit gut 70 Prozent, der als so genannte „Renewable-Ready"-Komponente auch weiterhin staatlich gefördert wird. Hier ist dringend eine Trendwende erforderlich.

KfW-Förderung fließt vor allem in Neubauten – Anpassungen angekündigt
Mit Blick auf den hohen Bestand an älteren Gebäuden, müssen die Förderprogramme entsprechend umgebaut werden – mit einem klaren Fokus auf die Förderung für energetische Sanierungen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte angekündigt, die Förderung von Sanierungen zeitnah mit unveränderten Konditionen wieder aufzunehmen. Am 16. Februar 2022 hat der Haushaltsausschuss des Bundestags die dafür nötigen Haushaltsmittel in Höhe von 9,5 Mrd. Euro bewilligt, so dass das gestoppte KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung voraussichtlich ab dem 21. Februar 2022 wieder starten kann.

Gesetzliche Rahmenbedingungen anpassen
Auch in der Gesetzgebung sind Neuerungen geplant, in denen sich dann auch die kommende Förderlandschaft entsprechend einbetten wird. Laut Koalitionsvertrag werden zum 1. Januar 2024 für wesentliche Aus- und Umbauten von Bestandsgebäuden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem Effizienzhausstandard 70 entsprechen. Die Neubau-Standards werden im GEG zum 1. Januar 2025 an den KfW-Effizienzhausstandard 40 angeglichen. Das ist folgerichtig, denn der Effizienzhausstandard 55 hat sich im Neubau inzwischen zum Stand der Technik entwickelt und eine Förderung ist daher kaum noch zu rechtfertigen.

Die Auswertung des KfW-Förderreports 2021 zeigt leider noch, dass aus dem Förderprogramm BEG Wohngebäude Effizienzhaus (Kredit und Zuschuss) mehr als 85% der geförderten Maßnahmen Neubauprojekte betreffen, die große Mehrzahl für den Effizienzstandard 55. Ein klarer Beleg für die geplante nötige Änderung im GEG – leider erst zum 01.01.2025.

Grüne Hausnummer hat Kriterien bereits für 2021 geändert
Die Auszeichnung „Grüne Hausnummer" der KEAN hatte bereits für das Jahr 2021 ihre Kriterien im Neubau geändert und zeichnet nur den KfW-Effizienzhausstandard 40 und besser aus. Zudem legt die Jury für den Landespreis der Grünen Hausnummer bei Neubauten besonderen Wert auf nachhaltige Baustoffe, einen geringen Wohnflächenverbrauch und die Nutzung bestehender Infrastruktur. Denn auch hocheffizente Neubauten sind nur dann verträglich für das Klima, wenn der Effizienzgewinn beim Energiebedarf nicht durch die Größe der zu beheizenden Wohnfläche oder die Verwendung energieintensiver Rohstoffe wieder zunichte gemacht wird.

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