Bedingungen für Mieterstrom verbessert – wesentliche Hürden bleiben jedoch bestehen
Auch im Bereich des Mieterstroms wurden Schritte in die richtige Richtung beschlossen. So sollen Einnahmen aus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen künftig die Gewerbesteuerbefreiung der Mieteinnahmen nicht gefährden – sofern diese 10 Prozent der Einnahmen aus Vermietung nicht übersteigen. Das Risiko aus der Gewerbesteuerbefreiung zu fallen war bis dato ein wesentlicher Hinderungsgrund für Wohnungsunternehmen. Allerdings bleiben Mieterstrommodelle zu umständlich und sind wirtschaftlich weniger attraktiv als Eigenversorgungsmodelle. Während Eigenheimbesitzer bis 30 kW keine EEG-Umlage zahlen müssen, muss bei der Versorgung von Mietern die volle EEG-Umlage abgeführt werden – in 2021 6,5 Cent/kWh, ab 2023 immerhin noch 5,0 Cent/kWh. Durch Beantragung des Mieterstromzuschlags können max. 3,79 Cent/kWh davon kompensiert werden, allerdings nur, wenn vom Betreiber der PV-Anlage eine Vielzahl von weiteren Verpflichtungen (bspw. bei Meldung und Messung) eingehalten werden. Mieter haben also gegenüber Eigenheimbesitzern weiterhin das Nachsehen.
EEG-Umlage soll gesenkt werden
Die beschlossene Absenkung der Umlage für die Jahre 2023 und 2024 soll die EEG-Umlage auf unter 5 Cent pro Kilowattstunde senken, was sehr zu begrüßen ist, da die Senkung der Stromkosten eine entscheidende Voraussetzung für die Sektorenkopplung ist und z. B. die Wettbewerbsfähigkeit der für die Wärmewende unerlässlichen Wärmepumpen fördert. Finanziert werden soll dies durch die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel für Wärme und Verkehr und durch Mittel aus dem Energie- und Klimafonds. Wenngleich die beschlossene Absenkung der EEG-Umlage ein begrüßenswerter Schritt ist, werden weitere folgen müssen. Neben der Senkung der EEG-Umlage gilt es, eine Vielzahl von bürokratischen Hürden abzubauen, die den dringend notwendigen Ausbau der Erneuerbaren behindern.
Die Änderungen wurden bereits vom Bundeskabinett beschlossen und müssen jetzt noch im Bundestag verabschiedet werden.