Neue Regierung nimmt ihre Arbeit auf

Koalitionsvertrag mit starken Signalen für den Ausbau der Erneuerbaren

Die neue Bundesregierung gibt mit ihrem Koalitionsvertrag ein klares Signal für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren und insbesondere der Photovoltaik. Um die hohen Ausbauziele zu erreichen, sollen Hemmnisse abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Wir haben zentrale Vorhaben im Energiesektor, aber auch im Gebäude- und Mobilitätsbereich dargestellt und deren Bedeutung für Niedersachsen analysiert.

Rückenwind für die Photovoltaik

Für den Ausbau Erneuerbarer Energien hat sich die künftige Regierungskoalition zwischen SPD, Grünen und FDP viel vorgenommen. Am Anfang steht zunächst eine realistischere Einschätzung des Strombedarfs im Jahr 2030: Es wird von 680 bis 750 Terawattstunden ausgegangen. Der bisherige Bundeswirtschaftsminister hatte sich jüngst auf 658 TWh festgelegt, was von vielen Fachleuten als zu niedrig kritisiert worden war. 80 Prozent dieses erwarteten Strombedarfs soll aus erneuerbaren Energien stammen, allen voran aus Windkraft und Solarenergie. Bis 2030 sollen so in Deutschland circa 200 Gigawatt PV-Leistung installiert sein – in den kommenden neun Jahren müssen damit etwa 140 Gigawatt an Photovoltaik zugebaut werden.

In einem Klimaschutzsofortprogramm, das bis Ende 2022 vorliegen soll, will die neue Bundesregierung für einen beschleunigten Ausbau Hürden und Hemmnisse beseitigen, insbesondere bei Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und PV-Freiflächenanlagen sowie den vielfältigen Regelungen zu Steuern, Abgaben und Umlagen. Erneuerbare Energien und die notwendige Infrastruktur erhalten dabei eine höhere Gewichtung, da sie „im öffentlichen Interesse liegen und der Versorgungssicherheit dienen".

Für die Photovoltaik sind folgende Änderungen geplant, die auch den Ausbau in Niedersachsen voranbringen können:

Die EEG-Umlage soll abgeschafft werden. Das führt zu einer Senkung des Strompreises für Verbraucher und einer Entlastung der Betreiber von PV-Anlagen, die bisher für den selbst verbrauchten Strom ab einer Anlagengröße von 30 kWp anteilige Umlage bezahlen müssen.
Gewerbliche Neubauten müssen – ähnlich wie zuletzt in Niedersachsen beschlossen – mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüstet werden, private Neubauten sollen – mit Ausnahmen – ebenfalls mit PV-Modulen bestückt sein. Erwähnenswert ist auch, dass private Bauherren von vielen bürokratischen Regelungen beim Betrieb einer PV-Anlage entlastet werden sollen. Das wird die Bereitschaft, PV-Anlagen auf Dächern im Bestand zu installieren, deutlich vergrößern. Die umstrittene Ausschreibungspflicht für große Dachanlagen ab 300 kWp, die eine feste Vergütung anstreben, soll geprüft werden.

Zur Frage der Vergütungssätze für die Einspeisung darf sich die neue Regierung allerdings keine Zeit mehr lassen. Hier droht sonst ein Stillstand im Bau von Anlagen, da sich die Vergütung tendenziell gegen Null bewegt. Bis zu einer möglichen Anpassung gilt weiterhin, dass die Vergütung um 1,4 Prozent je Monat sinkt.

 Zahlreiche Neustrukturierungen im Gebäudesektor

Die Bedeutung der erneuerbaren Energien soll auch im Gebäude-, bzw. Wärmesektor deutlich zunehmen, indem bis zum Jahr 2030 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt wird. Zum 1. Januar 2025 soll zur Erreichung dieser Ziele jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden.
Die neue Regierung will sich zudem für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen, um eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu gewährleisten. Mit Blick auf ländlich geprägte Länder wie Niedersachsen bleibt allerdings offen, wie hier die Wärmewende konkret aussehen soll. Der stärkere Einsatz von Wärmepumpen – nach Ansicht vieler Fachleute eine Schlüsseltechnologie für die Wärmewende im Gebäudesektor – findet keine direkte Erwähnung. Angesichts des Ziels, mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie in jeder neuen Heizung zu nutzen, ist jedoch davon auszugehen, dass Wärmepumpen einen wesentlichen Beitrag im Gebäude- und Wärmesektor leisten müssen – auch da Biomasse und synthetische Brennstoffe nur begrenzt verfügbar sind und deren Nutzung mit absehbar hohen Kosten verbunden ist.

Bei der Fördersystematik im Gebäudesektor sind einige Neustrukturierungen geplant: Nach dem Auslaufen der Neubauförderung für den KfW-Effizienzhausstandard 55 (zu Ende Januar 2022) soll ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau aufgesetzt werden, das die Treibhausgas-Emissionen pro m² Wohnfläche fokussiert. Dem Bestreben, die THG-Emissionen pro m2 deutlich zu senken, steht der allgemeine Trend zur Wohnraumvergrößerung pro Kopf sowie das Bekenntnis zum Ausbau des selbstgenutzten Wohneigentums im selben Koalitionsvertrag gegenüber. Daher bleibt abzuwarten, inwiefern die Fokussierung auf THG pro m² Wohnfläche die Einhaltung der Klimaschutzziele sicherstellt. In jedem Fall sollen die Neubau-Standards im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 1. Januar 2025 an den KfW-Effizienzhausstandard 40 angeglichen werden.

Bei den Sanierungen sollen für wesentliche Erweiterungen, Aus- und Umbauten die Standards für Bestandsgebäude zum 1. Januar 2024 so angepasst werden, dass die auszutauschenden Teile dem Effizienzhausstandard 70 entsprechen. Die neue Regierung plant darüber hinaus einen digitalen „Gebäuderessourcenpass", der den Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten verstärkt betrachten soll, um die Kreislaufwirtschaft im Gebäudebereich zu stärken.

Zudem wird eine breite, systematische Nutzung von Sanierungsfahrplänen angestrebt – diese sollen z. B. für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos sein. Zur Umsetzung dieses Vorhabens sind jedoch auch die entsprechenden Energieberaterinnen und -berater nötig, die bereits heute in vielen Fällen stark ausgelastet sind. Dem Fachkräftemangel bzw. der -gewinnung in diesem Bereich wie auch im Handwerk will sich die KEAN zukünftig verstärkt widmen.

Fachkräfte sind für den Erfolg der Energie- und Wärmewende essenziell @ Shutterstock_goodluz

 

Kaum Auftrieb für den Radverkehr

Bei allem Licht, das der Koalitionsvertrag auf die Sektoren Erneuerbare und Gebäude wirft, steht der Klimaschutz im Verkehrssektor im Schatten. So finden sich beispielsweise zur Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den Radverkehr im Koalitionsvertrag nur drei Punkte:

• Der Nationale Radverkehrsplan der Vorgängerregierung soll umgesetzt und fortgeschrieben werden,
• der Ausbau und die Modernisierung des Radwegenetzes sowie die Förderung kommunaler Radverkehrsinfrastruktur soll vorangetrieben werden,
• die Mittel für die Radverkehrsförderung sollen bis 2030 „abgesichert" und die Kombination von Rad und öffentlichem Verkehr gefördert werden.

Doch gehen die politischen Vorhaben der Ampelkoalition für klimafreundliche Mobilität durchaus über den Radverkehr hinaus: Eine umfassende und lesenswerte Übersicht der von den Ampelkoalitionären geplanten Vorhaben im Verkehrssektor sowie in den angrenzenden Politikbereichen (Klimaschutz, Energie, Bauen und Wohnen) hat Martin Randelhoff, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Verkehrswesen und Verkehrsplanung an der TU Dortmund und Herausgeber von „Zukunft Mobilität" in seinem Blog veröffentlicht.

 

Weitere Informationen

Den kompletten Koalitionsvertrag finden Sie hier

Das DIW Econ hat den Koalitionsvertrag im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland in Hinsicht auf die Zielerreichung des 1,5 Grad-Ziels untersucht. Die Analyse finden Sie hier.