Zahlreiche Neustrukturierungen im Gebäudesektor
Die Bedeutung der erneuerbaren Energien soll auch im Gebäude-, bzw. Wärmesektor deutlich zunehmen, indem bis zum Jahr 2030 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt wird. Zum 1. Januar 2025 soll zur Erreichung dieser Ziele jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden.
Die neue Regierung will sich zudem für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen, um eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu gewährleisten. Mit Blick auf ländlich geprägte Länder wie Niedersachsen bleibt allerdings offen, wie hier die Wärmewende konkret aussehen soll. Der stärkere Einsatz von Wärmepumpen – nach Ansicht vieler Fachleute eine Schlüsseltechnologie für die Wärmewende im Gebäudesektor – findet keine direkte Erwähnung. Angesichts des Ziels, mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie in jeder neuen Heizung zu nutzen, ist jedoch davon auszugehen, dass Wärmepumpen einen wesentlichen Beitrag im Gebäude- und Wärmesektor leisten müssen – auch da Biomasse und synthetische Brennstoffe nur begrenzt verfügbar sind und deren Nutzung mit absehbar hohen Kosten verbunden ist.
Bei der Fördersystematik im Gebäudesektor sind einige Neustrukturierungen geplant: Nach dem Auslaufen der Neubauförderung für den KfW-Effizienzhausstandard 55 (zu Ende Januar 2022) soll ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau aufgesetzt werden, das die Treibhausgas-Emissionen pro m² Wohnfläche fokussiert. Dem Bestreben, die THG-Emissionen pro m2 deutlich zu senken, steht der allgemeine Trend zur Wohnraumvergrößerung pro Kopf sowie das Bekenntnis zum Ausbau des selbstgenutzten Wohneigentums im selben Koalitionsvertrag gegenüber. Daher bleibt abzuwarten, inwiefern die Fokussierung auf THG pro m² Wohnfläche die Einhaltung der Klimaschutzziele sicherstellt. In jedem Fall sollen die Neubau-Standards im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 1. Januar 2025 an den KfW-Effizienzhausstandard 40 angeglichen werden.
Bei den Sanierungen sollen für wesentliche Erweiterungen, Aus- und Umbauten die Standards für Bestandsgebäude zum 1. Januar 2024 so angepasst werden, dass die auszutauschenden Teile dem Effizienzhausstandard 70 entsprechen. Die neue Regierung plant darüber hinaus einen digitalen „Gebäuderessourcenpass", der den Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten verstärkt betrachten soll, um die Kreislaufwirtschaft im Gebäudebereich zu stärken.
Zudem wird eine breite, systematische Nutzung von Sanierungsfahrplänen angestrebt – diese sollen z. B. für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos sein. Zur Umsetzung dieses Vorhabens sind jedoch auch die entsprechenden Energieberaterinnen und -berater nötig, die bereits heute in vielen Fällen stark ausgelastet sind. Dem Fachkräftemangel bzw. der -gewinnung in diesem Bereich wie auch im Handwerk will sich die KEAN zukünftig verstärkt widmen.

Fachkräfte sind für den Erfolg der Energie- und Wärmewende essenziell @ Shutterstock_goodluz
Kaum Auftrieb für den Radverkehr
Bei allem Licht, das der Koalitionsvertrag auf die Sektoren Erneuerbare und Gebäude wirft, steht der Klimaschutz im Verkehrssektor im Schatten. So finden sich beispielsweise zur Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den Radverkehr im Koalitionsvertrag nur drei Punkte:
• Der Nationale Radverkehrsplan der Vorgängerregierung soll umgesetzt und fortgeschrieben werden,
• der Ausbau und die Modernisierung des Radwegenetzes sowie die Förderung kommunaler Radverkehrsinfrastruktur soll vorangetrieben werden,
• die Mittel für die Radverkehrsförderung sollen bis 2030 „abgesichert" und die Kombination von Rad und öffentlichem Verkehr gefördert werden.
Doch gehen die politischen Vorhaben der Ampelkoalition für klimafreundliche Mobilität durchaus über den Radverkehr hinaus: Eine umfassende und lesenswerte Übersicht der von den Ampelkoalitionären geplanten Vorhaben im Verkehrssektor sowie in den angrenzenden Politikbereichen (Klimaschutz, Energie, Bauen und Wohnen) hat Martin Randelhoff, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Verkehrswesen und Verkehrsplanung an der TU Dortmund und Herausgeber von „Zukunft Mobilität" in seinem Blog veröffentlicht.
Weitere Informationen
Den kompletten Koalitionsvertrag finden Sie hier
Das DIW Econ hat den Koalitionsvertrag im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland in Hinsicht auf die Zielerreichung des 1,5 Grad-Ziels untersucht. Die Analyse finden Sie hier.