Datenübermittlung an das Land
Gemäß § 23 Abs. 2 NKlimaG sind zudem alle planungsverantwortlichen Stellen nach NKlimaG, Mittel- und Oberzentren sowie andere Kommunen zur Übermittlung von Daten und kartografischen Darstellungen an das Land verpflichtet - unabhängig von einer möglichen Förderung.
Das MU stellt für diese Datenmeldung über die Internetseite ein entsprechendes Formular (Excel-Tabelle) zum Download zur Verfügung. Für alle Wärmepläne, die nicht nach Vorgaben des WPG (Teil 2) erstellt wurden, sind lediglich die Daten in das Formular einzutragen, die auch im Wärmeplan enthalten sind. Es müssen also keine neuen Daten oder Kennzahlen erzeugt werden. Für die Übermittlung von kartografischen Darstellungen sollten Datenformate ausgewählt werden, die in gängige GIS-Softwareprogramme importiert werden können.
Wichtig für die Datenübermittlung:
- Daten und kartografische Darstellungen können über die Funktionsadresse (waermeplan@mu.niedersachsen.de) an das MU übermittelt werden.
- Kommunen, die ihren Wärmeplan bereits an das MU übermittelt haben, sind verpflichtet, die vorhandenen Daten und kartografischen Darstellungen nachträglich an das MU zu übermitteln. Dies muss spätestens bis zum 31. März 2026 erfolgen (§ 23 Abs. 2 NKlimaG).
- Für die Übermittlung der Daten und kartografischen Darstellungen weist das Land allen dazu verpflichteten Kommunen einmalig 1.000 Euro im Jahr 2027 zu (s. § 24 Abs. 1 Nr. 4 NKlimaG).

Quelle: KEAN
Antragstellung: Bonus für freiwillige Wärmeplanung
Viele niedersächsische Kommunen nehmen für ihre Wärmeplanung Mittel des Bundes über die Kommunalrichtlinie in Anspruch. Die Höhe dieser Mittel kann variieren. Um den niedersächsischen Kommunen die gleiche finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, gibt es einen Bonus in Höhe von maximal 90.000 Euro plus 0,90 Euro pro Einwohner:in für freiwillige erstellte oder noch in Erstellung befindliche Wärmepläne (§ 24 Abs. 2 NKlimaG). Die bewilligten Fördermittel werden entsprechend angerechnet.
Um den Bonus zu erhalten, müssen die entsprechenden Kommunen bis spätestens 31. März 2027 einen Antrag beim MU stellen. Dieser kann per E-Mail über die Funktionsadresse (waermeplan@mu.niedersachsen.de) beim MU eingereicht werden. Dem Antrag sollte der Schlussbescheid, aus dem die final bewilligten Fördermittel eindeutig hervorgehen, sowie ggf. weitere relevante Dokumente angefügt werden.
