Nachlese zur Online-Veranstaltung vom 03.Juli 2023

Kommunale Wärmeplanung und Nutzung Oberflächengewässern als Umweltwärmequelle

Die Wärmewende ist und bleibt das Sorgenkind der Energiewende. Denn immer noch wird Wärme zu rund 90% über fossile Energieträger bereitgestellt. Angesichts der vom Bundesgesetzgeber geplanten Verknüpfungen der Wärmeplanung mit dem „Gebäude-Energie-Gesetz“ (GEG) kommt der kommunalen Wärmeplanung nun eine zentrale Bedeutung für das Gelingen der Wärmewende zu. Die Nutzung von Oberflächengewässern als Umweltwärmequelle bietet dabei die Möglichkeit, ganze Quartiere treibhausgasneutral mit Wärme zu versorgen und so die Wärmewende vor Ort konkret umzusetzen. Daher erklärt sich auch das rege Interesse an unserer Veranstaltung mit mehr als 50 Teilnehmenden, die über die Potenziale von Oberflächengewässern für die kommunale Wärmeplanung informierte.

Ziel der Wärmewende ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Schlüssel hierfür ist die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung, die dazu beitragen soll, in den Kommunen Effizienzpotenziale im Gebäudebestand zu heben und den Ausbau Erneuerbarer Wärme voranzutreiben. Durch den flankierenden Ausbau von Wärmenetzen soll so die Wärmeversorgung neu organisiert und kosteneffizient, nachhaltig und sparsam in Richtung Klimaneutralität transformiert werden, vgl. Referentenentwurf zum „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz).

Die Wärmeplanung im Bund und …

Anlässlich der aktuellen Diskussionen um das geplante Wärmeplanungsgesetz stellte Lukas von Below vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle an der Saale in seinem Eingangsvortrag zunächst eine tagesaktuelle Einordnung der wesentlichen Rahmenbedingungen für die Einführung einer Wärmeplanung in Deutschland vor. Wie allerdings Kommunale Wärmeplanungen eine Rechtsverbindlichkeit entwickeln können, auch um Planungs- und Investitionssicherheit vor Ort zu schaffen, bliebe unterdessen offen.
Anmerkung der Redaktion: Auch im aktuellen Referentenentwurf des Wärmeplanungsgesetzes bleibt dies trotz Verzahnung mit dem Gebäude-Energie-Gesetz ungeklärt. So bleibt die Berücksichtigung Kommunaler Wärmeplanungen im Wesentlichen im Ermessens- und Abwägungssache der Kommune, während aus Kommunalen Wärmeplanungen keine Pflicht zur Bereitstellung einer bestimmten Versorgungsart entsteht.

… in Niedersachsen.

Dr. Georg Schuchardt von der KEAN hat im Anschluss die Inhalte der niedersächsischen Regelungen zur Kommunalen Wärmeplanung denen des Bundes gegenübergestellt. So waren und sind sowohl Bundes- als auch Landesgesetz hinsichtlich Ihrer Zielesetzungen nahezu deckungsgleich: Um die Wärmewende voranzubringen sollen langfristige und strategische Entscheidungen für die Transformation der Wärmeversorgung getroffen und ein Lösungs- und Problembewusstsein für die Wärmewende geschaffen werden. Einzelaktivitäten und -maßnahmen sollen dafür durch die Benennung von Eignungsgebieten für verschiedene Versorgungsoptionen (namentlich Wärmenetz, Wasserstoffnetze oder dezentrale Lösungen) abgestimmt werden. Dessen ungeachtet war und ist jedoch festzuhalten, dass einzelne Vorgaben zur Durchführung der Wärmeplanung im Referentenentwurf des Bundes noch mit der Landesgesetzgebung abzugleichen sind.
Anmerkung der Redaktion: Exemplarisch sei hier die Verpflichtung aller Kommunen für eine Wärmeplanung seitens Bund genannt, während in Niedersachsen bislang lediglich Mittel- und Oberzentren verpflichtet sind

Oberflächengewässer als potenzielle Wärmequelle

Oberflächengewässer können ganze Quartiere mit Umweltwärme versorgen und daher auch zur Umsetzung der Wärmewende beitragen. Das Prinzip ist dabei einfach: Umweltwärme aus Gewässern wie Seen, Flüssen oder der Kanalisation (und gar aus Trinkwassersystemen) wird entnommen und mit (Groß-)Wärmepumpen auf Nutztemperaturniveau gehoben. Der Clou ist dabei, dass große Teile der bereitgestellten Nutzwärme kostenlos aus der Umwelt kommen und lediglich ein kleiner Teil der Nutzwärme (ca. ¼) in Form von Strom zugeführt werden muss.

Wenngleich die Anzahl technischer Lösungen für die Nutzung dieser Wärmequellen groß und vielfältig sind, ist die Nutzung von Umweltwärme aus oberflächennahen Gewässern noch nicht hinreichend bekannt. Ingo Müller von der TWS Thüringer Wärme Service GmbH hat im Rahmen der Veranstaltung anhand mehrerer Beispiele die Vielzahl bestehender Möglichkeiten zur Nutzung von Umweltwärme aus oberflächennahen Gewässern aufgezeigt (s. Vortragsfolien).

Besonders beeindruckend war dabei die Nutzung von „seethermischen“ Potenzialen aus dem Zwenkauer See, welche mit 200GWh um ein Vielfaches größer sind, als die in den angrenzenden Gemeinden zur Raumwärme und Warmwasserbereitung benötigte Wärme. Wichtig in diesem Zusammenhang: Sowohl in Wärmenetzen als auch bei gebäudeindividueller Wärmeversorgung ist die Absenkung der Systemtemperatur – sei es durch Dämmmaßnahmen oder durch nicht- und gering-investive Maßnahmen – von zentraler Bedeutung für die effiziente und kostengünstige Bereitstellung von Nutzwärme!

Mit Blick auf die niedersächsischen Flusssysteme und Flussniederungen (Ems, Weser, Elbe etc.) und Seen sowie die Nordseeküste wird in diesem Zusammenhang deutlich, dass auch bei uns „vor der eigenen Haustür“ wohl vielfach große Potenziale zur Nutzung von Umweltwärme aus oberflächennahen Gewässern bestehen (erste Schätzungen gehen von einem Potenzial um 100TWh aus). Die Umweltwärmenutzung aus oberflächennahen Gewässern kann demnach also auch bei uns in Niedersachsen (so wie überall in Deutschland) einen erheblichen Beitrag zur Wärmewende leisten.

Oberflächengewässer können potenziell einen erheblichen Beitrag zur Wärmewende leisten. Bildquelle: Linden

Kontakt

Dr. Georg K. Schuchardt

0511 89 70 39-26
georgkonrad.schuchardt [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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