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Zahlreiche Kommunen in Niedersachsen haben ein Klimaschutzmanagement (KSM) implementiert. Dass dies der richtige Weg ist, belegt auch der Abschlussbericht des UBA-Projektes „Kommunales Einflusspotenzial zur Treibhausgasminderung - Beitrag kommunaler Maßnahmen zum nationalen Klimaschutz. Auswirkungen flächendeckender strategischer Klimaschutzelemente und deren Potenzial für die NKI". Ein Kommunales Klimaschutzmanagement ermöglicht demnach - durch Expertise und Kapazitäten - die Planung und Umsetzung von mehr Klimaschutzprojekten und hat einen positiven Einfluss auf die Fördermittelnutzung.
Veröffentlicht am: 15. Februar 2023Dem Bericht zufolge können Kommunen durch die Umsetzung verschiedener Klimaschutzmaßnahmen - wie z.B. die Festlegung von Windkraftgebieten, den Ausbau des ÖPNV oder die Sanierung kommunaler Gebäude - Treibhausgas-Emissionen in Höhe von rund 101 Mio. Tonnen CO₂e (bezogen auf das Jahr 2019) mindern. Das entspricht etwa einem Siebtel der THG-Emissionen in Deutschland in 2020 und spiegelt die großen Einflussmöglichkeiten von Kommunen wider. Die Autoren stellen andererseits heraus, dass das beträchtliche Potenzial aufgrund von fehlenden Personalkapazitäten und finanziellen Mitteln für notwendige Investitionen nicht unmittelbar gehoben werden kann. Dieser Missstand hemmt das große Potenzial.
Darüber hinaus ist Klimaschutz in nahezu jeder kommunalen Ambitionsstufe freiwillige Aufgabe und derzeit nicht adäquat in Fachgesetzen berücksichtigt, die Kommunen adressieren oder von Kommunen umgesetzt werden. In Niedersachsen sind mit dem Niedersächsischen Klimagesetz einige Aufgaben zur Pflicht geworden (Energieberichterstattung, Kommunale Wärmeplanung für Mittel- und Oberzentren ab 2024 etc.), dennoch sind damit keine verpflichtenden THG-Minderungsziele verbunden. Dass der kommunale Klimaschutz ins Grundgesetz gehöre, forderte zuletzt das Klima-Bündnis und ein Rechtsgutachten, das von der Klima-Allianz und Germanwatch in Auftrag gegeben wurde.
Strategische Vorgehensweise unabdingbar
Wie Kommunen ihre Klimaschutzanstrengungen intensivieren können, wurde im Rahmen des Projekts in sieben strategischen Punkten festgehalten:
• Ambitionierte, realisierbare Klimaziele,
• Etablierung eines Klimaschutzmanagements,
• Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren und Einflussbereichen,
• Mehr Kapazitäten für Bilanzierung und Monitoring,
• Forderung von verbesserten Rahmenbedingungen und Schaffung von Strukturen für die Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen,
• Höheren Stellenwert für Vernetzung zum Klimaschutz innerhalb der Verwaltung,
• Wahrnehmung der kommunalen Unternehmen als Partner.
Umsetzung umfangreicher Klimaschutzmaßnahmen durch KlimaschutzmanagerInnen
Mit dem Projekt wurde auch die Wirkung der Klimaschutzmanagerinnen und -manager untersucht. Durch die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers wird die Kommune in die Lage versetzt, mehr und umfangreichere Vorhaben zu realisieren. KlimaschutzmanagerInnen übernehmen häufig die Aufgabe der Fördermitteleinwerbung und können somit mehr und komplexere Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Mit den KlimaschutzmanagerInnen wurde zudem spezialisiertes Know-how in der Kommune aufgebaut, welches die Fördermitteleinwerbung erst ermöglichte.
Die Ergebnisse des Projekts belegen das große Potenzial eines flächendeckenden, ambitionierten kommunalen Klimaschutzes. Damit können die Kommunen maßgeblich zum Gelingen der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Dafür benötigen sie Unterstützung durch den Bund und die Länder, können und sollten aber auch selbst aktiv werden.
Den vollständigen Abschlussbericht können Sie hier herunterladen.
Der kommunale Klimaschutz ist eine entscheidende Säule zur Erreichung der Klimaziele. 707609593_shutterstock
Attraktive Förderung für das Klimaschutzmanagement
Kommunen, die bislang noch kein hauptamtliches KSM haben, können lukrative Förderung beantragen: Die Kommunalrichtlinie fördert über zwei Jahre die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts und das Klimaschutzmanagement mit 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss. Finanzschwache Kommunen können sogar bis zu 90 Prozent Förderung beantragen. Die Umsetzung und ein Anschlussvorhaben werden über drei Jahre noch einmal mit 40 bzw. 60 Prozent gefördert. Ausgewählte Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept fördert der Bund mit 50 bzw. 70 Prozent.
Kommunalbefragung „Klimaschutz in Kommunen 2023"
Das Umweltbundesamt führt derzeit die Kommunalbefragung „Klimaschutz in Kommunen 2023" durch. Darüber sollen Informationen zum kommunalen Klimaschutz erhoben, gebündelt und zugänglich gemacht werden, beispielsweise: Wie viele Kommunen haben Personal für den Klimaschutz? Welche Klimaschutzziele setzen sich die Kommunen? Welche Maßnahmen werden umgesetzt? Kommunen, die bisher noch nicht an der Kommunalbefragung teilgenommen haben, können unter folgendem Link ihren Zugangsschlüssel anfordern.
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/themen/kommunalbefragung-klimaschutz-in-kommunen-2023
Mit der Befragung haben Kommunen die Möglichkeit, den Klimaschutz auf Bundes- und Landebene auf die politische Agenda in zu setzen. Es ist geplant, zentrale Ergebnisse in Form von anonymisierten textlichen Auswertungen sowie einzelne Kennzahlen Kommunen-bezogen in Form von Karten auf der Internetseite des UBA zu veröffentlichen. Die Teilnahme wird voraussichtlich bis Ende Februar 2023 möglich sein.
Sandra Dietrich
0511 89 70 39-21
sandra.dietrich [at] klimaschutz-niedersachsen.de