Vorläufige Haushaltsführung Bund 2025

Kommunalrichtlinie: Verzögerungen bei Bewilligungen

Vor dem Hintergrund, dass es aktuell keinen beschlossenen Bundeshaushalt für das Jahr 2025 gibt und sich ein solcher Beschluss durch die vorgezogene Bundestagswahl im Februar und anschließende Regierungsbildung noch weiter verzögern wird, ist mit einer verlängerten vorläufigen Haushaltsführung auszugehen. Das betrifft auch die Bundes-Förderprogramme wie z.B. die Kommunalrichtlinie.

Die Bundesgesellschaft ZUG, die für die Umsetzung der Bundes-Förderprogramme in den Bereichen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zuständig ist, teilte in diesem Zusammenhang mit, dass neue Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie für investive Vorhaben sowie strategische Vorhaben ohne Personaleinsatz voraussichtlich nicht vor dem vierten Quartal 2025 bewilligt werden können. Für strategische Vorhaben mit Personaleinsatz könnte zusätzlich ein gewisser zeitlicher Vorlauf für das Stellenbesetzungsverfahren erforderlich sein, so dass der Projektstart in Abhängigkeit von der konkreten Situation vor Ort abgestimmt werden muss. In diesen Fällen sollten Kommunen sich umgehend mit der ZUG in Verbindung setzen.

Aufschübe bereits seit der Haushaltssperre

Im Zuge der Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021 waren die Förderprogramme des Klimatransformationsfonds (KTF) bereits im vergangenen Jahr besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Dies betraf insbesondere die zeitlich gestaffelte Zuweisung der Haushaltsmittel durch das Bundesfinanzministerium, was auch die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beeinflusste.

Infolgedessen kam es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bewilligung von Zuwendungen, beispielsweise wenn zusätzliche Mittelzuweisungen angefordert werden mussten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat jedoch in Zusammenarbeit mit den durchführenden Stellen versucht, diese Herausforderungen möglichst zügig und reibungslos zu bewältigen.

Die ZUG bittet vielmals um Verständnis für die verlängerten Wartezeiten sowie die zusätzlichen Aufwände und Unsicherheiten, die durch die aktuelle Situation entstehen.

Kontakt

Klara Pietsch

0511 89 70 39-21
klara.pietsch [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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