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Das diesjährige Energieforum mit dem Titel „Die Energiewende als kommunale Herausforderung“ hat am 6. September die Umsetzung der Energiewende – und insbesondere die Wärmewende in den Kommunen – in den Mittelpunkt gestellt. Die vielfältigen Impulse aus Politik, Wissenschaft und der Praxis zeigten dabei, dass die Kommunen eine entscheidende Rolle für die Umsetzung der Energiewende einnehmen.
Veröffentlicht am: 12. September 2023Zu Beginn forderte Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch mit Blick auf den rasant voranschreitenden Klimawandel ein neues Mindset. Es müsse endlich gehandelt werden und das sei in vielen Kommunen auch der Fall. Die von Frau Kalisch vorgestellten Projekte machten deutlich, dass sich für ambitionierten Klimaschutz und den Ausbau erneuerbarer Energien auch die erforderlichen Mehrheiten finden lassen. Wichtig sei der kommunale Klimaschutz als Pflichtaufgabe – in Verbindung mit einer ausreichenden Finanzierung durch das Land.
Umweltstaatssekretärin Anka Dobslaw betonte die Vorreiterrolle Niedersachsens beim Ausbau der Erneuerbaren und verwies auf das ambitionierte Klimaschutzgesetz des Landes, das derzeit novelliert und weiter verschärft werde. Niedersachsen hat als eines der ersten Bundesländer die kommunale Wärmeplanung verpflichtend eingeführt, ebenso die Erstellung von Energieberichten und Klimaschutzkonzepten. Im Gegenzuge wurden finanzielle Zahlungen des Landes an die Kommunen gesetzlich zugesichert. Ferner verwies die Staatssekretärin auf eine Vielzahl weiterer Unterstützungsangebote wie die landesweit erstellte Wärmebedarfskarte, mit der die kommunale Wärmeplanung unterstützt werden soll, oder die Förderung der digitalen Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes. Während lange über die Wärmewende geredet wurde, werde diese nun konkret. Mit Blick auf das sich abzeichnende Energieeffizienzgesetz des Bundes betonte die Staatssekretärin die herausragende Bedeutung eines sparsamen Umgangs mit Energie. In der Diskussion wurde deutlich, dass diese dem kommunalen Energiemanagement neuen Schub geben kann.
Umweltstaatssekretärin Anka Dobslaw gab einen landespolitischen Impuls.
Prof. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltrecht ordnete den Klimaschutz und die kommunalen Verpflichtungen beim Ausbau der Erneuerbaren rechtlich ein. Der kommunale Klimaschutz sei zwar rechtlich kaum ausgeprägt – er umfasse aber sehr viele Bereiche der kommunalen Selbstverwaltung und schließe das Liegenschaftsmanagement, die Beschaffung, die Mobilität, die Bauplanung wie auch die Energieversorgung ein. Die Klimaschutzanforderungen seien insbesondere für kleinere Kommunen eine besondere Herausforderung. In Niedersachsen fielen 90 % der Kommunen in die Größenklasse < 10.000 Einwohner. Müller hob die Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 hervor, die alle staatlichen Ebenen verpflichtet, die Klimaschutzanstrengungen im Sinne der Generationengerechtigkeit zu erhöhen. Erst im vergangenen Jahr stellte der Gesetzgeber klar, dass der Ausbau der Erneuerbaren im überragenden öffentlichen Interesse ist. Auch wenn die Wirkung dieser Formulierung noch nicht eindeutig abgeschätzt werden könne, sei deren Relevanz bereits in der aktuellen Rechtsprechung bereits zu erkennen. Zur kommunalen Wärmeplanung erläuterte Müller, dass diese keine unmittelbare Rechtswirkung entfalte. Vielmehr diene sie der Befähigung der Kommunen, notwendige Entscheidungen sachgerecht zu fällen.
Thomas Charles, Jurist aus dem Bundeswirtschaftsministerium, stellte den aktuellen Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes vor, mit dem bundesweit alle Kommunen verpflichtet werden sollen, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Für kleinere Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werde ein vereinfachtes Verfahren und eine frühestens ab 2028 greifende Verpflichtung gelten. Angespannte Kapazitäten bei den Planungsdienstleistern könnten eine Fristverlängerung kleiner Kommunen rechtfertigen. Charles betonte, dass die geltenden Länderregelungen zur kommunalen Wärmeplanung durch den Bund nicht infrage gestellt werden: Die Bundesregelungen sollen erst bei der Fortschreibung der Wärmeplanung relevant werden. Es wurde zudem betont, dass die Wärmeplane gegenüber Dritten keine unmittelbare Rechtswirkung entfalten, mit einer Ausnahme: der Verpflichtung gemäß dem Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, zum Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbare beim Heizen. Abseits von Neubaugebieten, wo die Verpflichtung bereits ab dem 1. Januar 2024 gilt, soll die Verpflichtung von den kommunalen Wärmplänen abhängig sein, um den Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung bei anstehenden Investitionen in neue Heizungen zu geben.
Präsentationen ab sofort online verfügbar
Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten sind auf der Website der Leuphana-Universität veröffentlicht.