Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Lösung für Förderstopp bei den KfW-Programmen für energieeffiziente Gebäude

Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW wurde am 24. Januar 2022 vorläufig gestoppt. Am 01. Februar 2022 einigten sich die zuständigen Ministerien auf eine Lösung für nicht bearbeitete Anträge. Demnach sollen alle Anträge, die bis zum 24. Januar 2022 eingereicht wurden, geprüft und auch bewilligt werden, wenn sie die entsprechenden Kriterien erfüllen. Dafür wurden kurzfristig 7,2 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen zur Sanierung über das BAFA war von dem Förderstopp nicht betroffen und läuft unverändert weiter.

"Die enorme Antragsflut im Monat Januar, insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung, hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.", teilte das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 24. Januar 2022 mit. 

Die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen zur Sanierung über das BAFA ist von diesem Förderstopp nicht betroffen und läuft unverändert weiter!

Die Bundesministerien für Bauen, Wirtschaft und Klimaschutz sowie Finanzen einigten sich am 01. Februar 2022 darauf, dass alle bis zum 24. Januar eingegangenen Anträge für die gestoppten KfW-Programme bearbeitet und auch bewilligt werden, wenn sie die jeweiligen Kriterien erfüllen.

Der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies begrüßt diese zügige Einigung: 

„Ich bin sehr froh über diese Nachricht, denn sie ist ein gutes Signal an die große Zahl der verunsicherten Antragstellerinnen und Antragsteller. Laut ersten Einschätzungen der Bauwirtschaft hätte sich eine ersatzlose Streichung auf ein Investitionsvolumen allein in Niedersachsen von über 700 Millionen Euro ausgewirkt, das hätte den Bau bzw. die Sanierung von bis zu 3.500 Wohnungen betroffen. Mein Dank geht daher zunächst einmal an die zuständigen Ministerinnen und Minister Geywitz, Habeck und Lindner. Denn die jetzt mobilisierte Summe von 7,2 Milliarden Euro ist zunächst ein sehr starkes Signal für den Klimaschutz im Bausektor.

Die heutige Lösung kann aber nur ein Zwischenschritt sein. Gemeinsam mit der Bundesregierung und den anderen Bauministerinnen und -ministern der Länder müssen wir jetzt eine zügige Anschlusslösung erarbeiten. Wir müssen eine Förderlücke möglichst klein halten, denn gerade bei der energetischen Gebäudesanierung können wir es uns nicht leisten, Zeit zu verlieren."

Welche Programme sind betroffen?

Betroffen sind die drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40) und die Energetische Sanierung, konkret die Programmnummern:

  • 261/262 (Wohngebäude – Kredit), 
  • 263 (Nichtwohngebäude – Kredit), 
  • 264 (Kommunen – Kredit), 
  • 461 (Wohngebäude – Zuschuss), 
  • 463 (Nichtwohngebäude – Zuschuss) und 
  • 464 (Kommunen – Zuschuss). 

Die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist von dem Förderstopp nicht betroffen.

Sanierungsförderung soll zeitnah wieder aufgenommen werden, Neubauförderung für das Effizienzhaus 40 befristet und mit neuen Bedingungen
„Die BEG-Förderung für energetische Sanierungen bei der KfW wird so schnell wie möglich wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Die Sanierungstatbestände (Einzelmaßnahmen, EH Denkmal, EH 100, 85, 70, 55 und 40) bleiben erhalten." Heißt es auf der FAQ-Seite zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. 

Aktualisierung zum 22.02.2022: Seit dem 22.02.2022 sind wieder Anträge für die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden über die KfW möglich. Die bisherigen Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert

Für den Neubau soll es eine bis zum 31. Dezember 2022 befristete Förderung für das Effizienzhaus 40 mit gesenktem Fördersatz geben. Um eine Situation wie im Januar 2021 zu verhindern, wird ein Kostendeckel von voraussichtlich einer Milliarde Euro eingeführt.

Für das Jahr 2023 kündigte Habeck außerdem ein grundlegend überarbeitetes Programm „Klimafreundliches Bauen" an, wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Für den sozialen Wohnungsbau soll es eine separate Förderung des Bauministeriums geben.

Zur Meldung des BMWK

Zum Pressestatement von Minister Habeck

FAQ-Seite zum BEG

 

 

Kontakt

Carmen Dittmer

0511-89 70 39-20
carmen.dittmer [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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