Mehr Flexibilität statt Anschlussverbot: Was das Netzpaket wirklich bringen muss

In den vergangenen Wochen hat der Referentenentwurf „Netzpaket“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) – offiziell „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ – für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Der Entwurf adressiert zentrale Herausforderungen des Stromsystems, darunter Engpässe bei Netzanschlüssen und die Integration erneuerbarer Energien. Wir ordnen die wichtigsten Maßnahmen ein und beleuchten offene Fragen.

Der Entwurf adressiert eine zentrale Herausforderung im Stromsystem: die immer knapper werdenden Netzanschlusskapazitäten. Maßnahmen wie die Digitalisierung der Antragsverfahren, eine höhere Transparenz bei verfügbaren Netzanschlusskapazitäten oder die priorisierte Nutzung flexibler Netzanschlussvereinbarungen können hier wichtige Fortschritte bringen.

Redispatch-Vorbehalt: Kapazitätslimitierte Netzgebiete im Fokus

Ein kontrovers diskutierter Punkt ist jedoch die skizzierte Einführung eines Redispatch-Vorbehalts. Netzbetreiber sollen künftig Gebiete, in denen im Vorjahr mindestens 3 % Redispatch erforderlich war, für eine Dauer von bis zu 10 Jahren als „kapazitätslimitierte Netzgebiete“ ausweisen und den Anschluss neuer EE-Anlagen dort auf dieser Grundlage ablehnen können. Die Maßnahme sei notwendig, um zusätzliche Redispatchkosten zu vermeiden, so das BMWE.

Ein gewisses Maß an Abregelung gehört allerdings zu einem erneuerbaren Stromsystem dazu – sowohl, um übermäßigen Netzausbau zu vermeiden, als auch weil Erzeugung und Verbrauch räumlich und zeitlich nicht immer übereinstimmen. In § 11 Absatz 2 EnWG ist eine entsprechende Grenze von 3 % Redispatch definiert, bis zu der die Netzbetreiber das Netz nicht ausbauen müssen. Jene 3 %, bei dessen Überschreitung laut Entwurf Anschlüsse für EE-Anlagen nun direkt abgelehnt werden können.

Flexibilitäten stärken: Speicher, Elektrolyseure und flexible Lasten

Umso wichtiger sind Flexibilitäten, die in Überschussphasen erneuerbaren Strom zeitlich verschieben können. Großbatteriespeicher, Elektrolyseure sowie flexible Lasten können hier helfen, Engpässe zu reduzieren und die Integration erneuerbarer Energien zu erleichtern – gerade in kapazitätslimitierten Netzgebieten.

Anstatt den Zubau neuer EE-Anlagen zu begrenzen, sollte der Fokus daher auf der Integration von Flexibilitätslösungen liegen. Gleichzeitig zeigt sich, dass auch Effizienzmaßnahmen, etwa die Überbauung von Netzverknüpfungspunkte, bislang kaum genutzt werden. Wo Gebiete nach der genannten Definition als „kapazitätslimitiert“ gelten, muss der Netzausbau außerdem prioritär durch gezielte Optimierung, Verstärkung und Erweiterung der Netzinfrastruktur durchgeführt werden. Im Referentenentwurf ist unter § 14 Absatz 1d (neu) EnWG in der Tat vorgesehen, in den kapazitätslimitierten Gebieten „die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms aus EE sicherzustellen und die Kapazitätslimitierung schnellstmöglich zu beheben.“ Wie dies sichergestellt werden soll, ist jedoch nicht beschrieben.

Offene Punkte und Herausforderungen im Netzpaket

Viele Fragen bleiben bei dieser Maßnahme in ihrer aktuellen Fassung bisher offen:

  • Wie viele Netzgebiete wären derzeit als kapazitätslimitiert einzustufen?
  • Könnten in windreichen Regionen künftig Photovoltaik-Anlagen abgelehnt werden, obwohl sie sich in der Erzeugung ergänzen und die Netzsituation nicht verschärfen?
  • Warum wird die Begrenzung auf bis zu 10 Jahren festgelegt? Welche konkreten Anforderungen sollten Netzbetreiber in diesem Zusammenhang erfüllen, um die Engpässe schnell zu beheben?

Das Netzpaket greift zentrale Probleme des Stromsystems auf und setzt wichtige Impulse für mehr Transparenz, Digitalisierung und Effizienz im Netzanschlussverfahren. Kritisch bleibt jedoch die geplante Einführung kapazitätslimitierter Netzgebiete: Statt Anschlussverbote zu riskieren, sollte der Fokus auf dem Ausbau von Flexibilitäten und einem beschleunigten Netzausbau liegen. Nur wenn Speicherkapazitäten, Elektrolyseure, flexible Lasten und Netzverstärkungen gezielt gefördert werden, kann der Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Klimaziel 2045 in Einklang gebracht werden.

Kontakt

Dr. Alexander Bedrunka

0151 619 872 56
alexander.bedrunka [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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