Kurzfristig hat diese Änderung keine Auswirkungen. Denn vor der Teilnahme an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur müssen Flächen gesichert und zudem der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan von der jeweiligen Gemeinde gefasst sein. Längerfristig erhöhen sich die Chancen, dass PV-Freiflächenanlagen in diesen Gebieten einen Zuschlag nach dem EEG erhalten, weil mehr Projekte an den Ausschreibungen teilnehmen können.
In der letzten Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlage bekamen 124 Projekte einen Zuschlag, 6 davon in Niedersachsen, 66 in Bayern. Der mittlere mengengewichtete Zuschlagswert betrug 6,47 pro Kilowattstunde.
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Pressemitteilung der Landesregierung