Musterbegründung zur Festsetzung von PV-Anlagen in Bebauungsplänen

Kommunen spielen beim Ausbau der Solarenergie eine bedeutende Rolle. Sie können sowohl im Bereich der eigenen Liegenschaften als auch in der Gestaltung von Quartieren mit privaten Wohnungsbauten eine Steuerungsfunktion übernehmen. Ein wesentliches Instrument für diese Steuerung ist die kommunale Bauleitplanung. Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht in § 9 Abs. 1 Nr. 23 b vor, dass Kommunen die Installation von PV-Anlagen in Bebauungsplänen für neue Baugebiete verbindlich vorschreiben können. 

Um Kommunen bei der Nutzung dieses Instruments zu unterstützen, haben das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz und die KEAN gemeinsam eine Musterbegründung erstellt, in der praxisnah und rechtlich fundiert die Umsetzungsschritte für die verpflichtende Festsetzung von PV-Anlagen in Bebauungsplänen aufgeführt werden.

Bereits vor einem Jahr war ein Faktenpapier zum Thema PV in der Bauleitplanung (ab Anfang 2025 gilt nach dem Nds. Klimagesetz auf neuen Dächern ohnehin eine generelle PV-Pflicht, Niedersächsischen Bauordnung §32a ) veröffentlicht worden, es liegt nun in überarbeiteter Form vor. Mit der vorliegenden Handreichung wird dieses Papier um eine Muster-Festsetzung von Photovoltaik-Anlagen in Bebauungsplänen ergänzt und damit dem deutlich zunehmenden Informationsbedarf entsprochen.

 

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