Der Wohnungsmarktbericht 2023 der NBank geht nicht nur auf verschiedene Statistiken des Wohnmarktes in Niedersachsen ein, sondern thematisiert auch neue Perspektiven und Lösungsvorschläge im Kontext der Wohnkrise. Dieses Mal wird auch ein „heißes Eisen“ angefasst: So lag ein Fokus auf dem sogenannten „Remanenzeffekt“, der beschreibt, dass insbesondere Eltern oder Elternteile in ihren einmal bezogenen Wohnungen / Einfamilienhäusern verbleiben, obschon nach Änderung der Familienverhältnisse wie Auszug der Kinder der Bedarf an Wohnfläche deutlich verringert ist.
Dieser Effekt wirkt sich nicht unerheblich aus, wenn es darum geht, wieviel Wohnraum pro Person beansprucht wird. Die demografische Entwicklung – mit der stetig ansteigenden Zahl älterer Menschen und ihrer zunehmend längeren Lebenserwartung – verstärkt diesen Effekt immer weiter - in einer Zeit, in der Wohnraum ohnehin ein kostbares Gut ist. Von Energieagenturen wurde der Effekt schon häufiger aus anderer Perspektive diskutiert: Hierdurch wird oft mehr gedämmter Wohnraum geheizt als eigentlich genutzt wird, was die Wirtschaftlichkeit der Dämmung in Frage stellt.
Der Wohnungsmarktbericht benennt drei zentrale Aspekte, um dem Remanenzeffekt entgegenzuwirken, der den Wohnungsmarkt belastet:
Zum einen müsse den Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern bewusst werden, dass sie weniger Wohnraum benötigen. „Diesbezüglich darf jedoch die emotionale Bindung der Eigentümerinnen und Eigentümer an das eigene Haus nicht unterschätzt werden. Viele Besitzerinnen und Besitzer verbinden mit dem eigenen Haus Erinnerungen und Erlebnisse, die für ihre eigene Zufriedenheit und Identifikation von großer Bedeutung sind.“
Zum Zweiten sei erforderlich, dass attraktive und passendere Wohnoptionen bestehen, wenn die Bereitschaft zum Umzug besteht. Sie sollten „wegen einer weiteren gesellschaftlichen Teilhabe bzw. Kontaktpflege im gewohnten Umfeld, im gleichen Ort oder eventuell sogar im gleichen Quartier, vorhanden sein.“ Außerdem sei häufig „ein barrierefreier und infrastrukturell gut angebundener Wohnraum notwendig“. In Neubaugebieten mit vorwiegend Einfamilienhäusern sollten Altenwohnungen gleich mitgebaut werden und im Umkehrschluss sollte in Bestandsgebieten mit vorwiegend Zwei- bis Dreizimmerwohnungen eine Nachverdichtung mit Familienwohnungen (bis 110m²) durchgeführt werden.