Neuerungen in der Förderung

Neue BEG-Richtlinien zum 01.01.2023

Seit Beginn des Jahres gelten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Reihe neuer Regelungen. Die BEG-Richtlinien Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie die BEG-Einzelmaßnahmen zur Sanierung inklusive der technischen Mindestanforderungen wurden überarbeitet und sind am 01.01.2023 in Kraft getreten.

Die Neubauförderung wird aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und startet zum 01.03.2023 als eigenständiger Programmteil "Klimafreundlicher Neubau" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden BEG-Regelungen für den Neubau fort.

Weitere wesentliche Änderungen sind im Folgenden aufgeführt. Sie gelten sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung.

Förderung von Eigenleistungen: Bei privaten Eigenleistungen können die mit der energetischen Maßnahme verbundenen Materialkosten gefördert werden. Die fachgerechte Durchführung wird durch einen Energieeffizienz-Experte bestätigt.

Wegfall der Förderung für Stromversorgungsanlagen: Die Mitförderung von Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, Stromspeicher), wird aufgehoben. Der Förderausschluss gilt auch für die Eigenstromversorgung. Vorbereitende Maßnahmen für Stromversorgungsanlagen (statische Ertüchtigung, Kabelkanäle etc.) werden im Rahmen der Sanierung jedoch weiterhin mitgefördert.

Erhöhung und Ausweitung des Bonus für Worst Performing Buildings: Als Worst Performing Buildings (WPB) werden Gebäude bezeichnet, die gemäß BEG-Definition energetisch am wenigsten effizient sind. Der Sanierungsbonus für diese Gebäude wird von 5 auf 10 Prozent angehoben und auf die Effizienzhaus/ -gebäude-Stufe 70 Erneuerbare Energien (EE) ausgeweitet.

Neuer Bonus für die Serielle Sanierung von Wohngebäuden: Die energetische Sanierung unter Verwendung von vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen sowie deren Montage an bestehende Gebäude (Serielle Sanierung) wird mit einem Bonus von 15 Prozent gefördert. Voraussetzung ist die Sanierung auf die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE-Klasse und dem WPB-Bonus. Bei einer Kombination der Sanierung eines WPB und einer Umsetzung durch Serielle Sanierung werden die beiden Boni in der Summe auf 20 Prozent begrenzt.

Neue Boni für Worst Performing Buildings und Serielle Sanierung erst ab 23.02.2023 beantragbar: Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) für die Beantragung des WPB-Bonus für die Effizienzhaus/-gebäude-Stufe 70 Erneuerbare Energien (EE) und für den Bonus für die Serielle Sanierung von Wohngebäuden kann aus technischen Gründen erst ab dem 23.02.2023 erfolgen. Mit dem Vorhaben kann ab dem 01.01.2023 begonnen werden, wenn vorab ein Beratungsgespräch auf dem aktualisiertem KfW-Formular "Nachweis eines Beratungsgesprächs" (Version 01/2023) dokumentiert wurde.

Auch hinsichtlich der BEG Einzelmaßnahmen hat es marginale Änderungen in Bezug auf Fördersätze und Fördergegenstände bzw. förderfähige Maßnahmen gegeben. Die Details können sie in dieser Tabelle einsehen. 

Auch im Antragsverfahren der BEG gibt es Neuerungen:

Erweiterung Antragsberechtigung: Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren ausgeweitet. Die bisherige Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wird aufgehoben.

Verlängerung der Nachweisfrist für die Mittelverwendung: Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) bzw. gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD) ist innerhalb von 54 Monaten nach Zusage gegenüber der Hausbank einzureichen. Die Umsetzung der neuen Frist von 54 Monaten in den Zusageschreiben erfolgt aus technischen Gründen erst zum 23.02.2023. Die bis dahin erteilten Zusagen werden im Nachgang mit einem gesonderten Schreiben berichtigt. Für Anträge, die zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2024 gestellt wurden oder werden, kann diese Frist auf begründeten Antrag bei der KfW auf 66 Monate nach Zusage verlängert werden.

Auf unserer Seite für Förderprogramme erhalten Sie detallierte Informationen zur BEG. Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten der KfW und der BAFA.

Kontakt

Carmen Dittmer

0511-89 70 39-20
carmen.dittmer [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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