Klimafreundliche Mobilität stärken

Neue Bundesförderung für „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“

Fahrradfahren muss deutlich attraktiver und sicherer werden, damit Deutschland die Klima-Ziele erreicht. Ein Baustein für gute Radverkehrsinfrastruktur sind Abstellanlagen an Bahnhöfen. Kommunen, die bis zum 07.05.2023 eine Interessensbekundung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für den (Um-) Bau von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des Öffentlichen Personennahverkehrs beantragen, haben die Chance auf 75 % Förderung, bei Finanzschwäche sogar bis zu 90 %.

Das Bundesverkehrsministerium zeigt sein Interesse an der Stärkung der intermodalen Schnittstelle von Fahrrad und Bahn / Bus und fördert den Ausbau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und hat hierfür ein zusätzliches Förderprogramm ins Leben gerufen.

In einem zweistufigen Antragsverfahren können Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts Fördermittel beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für den (Um-) Bau von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des Öffentlichen Personennahverkehrs beantragen.

Die Förderquote beträgt max. 75% (bei nachgewiesener finanzschwäche bis zu 90%).

Vom 15. März bis zum 07. Mai 2023 können im ersten Schritt Interessensbekundungen auf der Plattform easy-Online eingereicht werden. Im zweiten Schritt werden die durch das BALM ausgewählten Interessensbekundenden zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.

 

Gefördert wird

• Die Planung und die bauliche Umsetzung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des Öffentlichen Personenverkehrs, deren bauliche Umsetzung bis 2026 abgeschlossen werden kann (insbesondere Fahrradparkhäuser und große Sammelschließanlagen, automatische Fahrradparktürme und die Umnutzung von untergenutzten oder leerstehenden Flächen in Bestandsgebäuden im unmittelbaren Bahnhofsumfeld)

• Die bauliche Erweiterung bestehender Fahrradparkhäuser sowie Ausstattungselemente, die dem Abstellen von Fahrrädern dienen, sowie der (Um-)Bau von Räumlichkeiten für ergänzende Serviceleistungen

• Flankierende investive Maßnahmen zur unmittelbaren Einbindung des Fahrradparkhauses in das lokale und regionale Radwegenetz

Die Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten, indem sie:

• wesentlich zur Stärkung des Radverkehrs sowie der intermodalen Schnittstelle von Radverkehr und Öffentlichem Personenverkehr auf lokaler und regionaler Ebene beitragen

• Vorbildcharakter für eine klimafreundliche Mobilität aufweisen

• Modellcharakter besitzen, also deren Konzept auf vergleichbare Fälle übertragen werden kann (nicht nur einmalig oder lokal anwendbar)

Die zu fördernden Fahrradparkhäuser müssen

• min. 100 Stellplätze umfassen

• zumindest in Teilbereichen barrierefrei gestaltet sein

• interessierten Nutzer:innen zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zu Verfügung gestellt werden und der für die Nutzung etwaige in Rechnung gestellte Preis muss dem Marktpreis entsprechen.

Den Link zum Antragsportal finden Sie in Kürze auf der Homepage des BALM: Weiterführende Informationen zum Förderaufruf.


Kommunen, die mit ihren geplanten Maßnahmen diese Anforderungen nicht erfüllen – oder über Radabstellanlagen hinaus weitere Maßnahmen planen, die den Alltagsradverkehr attraktiver gestalten, können eine Fördermöglichkeit im Rahmen der Kommunalrichtlinie prüfen:

Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Kontakt

Lotta Hagelmann

0511 89 70 39-32
lotta.hagelmann [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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