Neue Netzentgelte: Dynamik durch Flexibilität
Parallel wird das System der Netzentgelte aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen überarbeitet. Netzbetreiber sollen künftig stärker verbrauchs- und zeitabhängige Entgelte einführen. Hintergrund ist die bessere Auslastung der Netze und die Integration erneuerbarer Energien.
Unternehmen, die ihre Lasten gezielt verschieben oder mit Speichern und Eigenversorgung arbeiten, können davon voraussichtlich profitieren. Gleichzeitig erfordert die Reform eine präzisere Energiedatenanalyse und strategische Planung, insbesondere für energieintensive Branchen.

Energy Sharing nach EnWG-Novelle (Energiewirtschaftsgesetz)
Ein zentrales Element der EnWG-Novelle ist die Beteiligung der Letztverbraucher an gemeinschaftlichen Energieerzeugungsanlagen, denn im Rahmen der Novelle wird das „Energy Sharing“ explizit als neues Modell im Gesetz aufgenommen (§42c EnWG-E). Unternehmen, Kommunen und Bürger können künftig gemeinschaftlich erzeugten Strom – etwa aus Photovoltaik oder Wind – innerhalb eines definierten Netzbereichs gemeinsam nutzen. Das neue Modell stärkt die Dezentralisierung und Eigenverantwortung. Für Unternehmen ergeben sich dadurch Chancen, lokale Energiegemeinschaften zu bilden und Stromkosten langfristig zu senken.
Ausblick: Der nächste Termin von „Recht aktuell: Klima- und Energierecht für Unternehmen“ wird im Frühjahr 2026 stattfinden. Themenwünsche nehmen wir gerne entgegen.