Recht aktuell: Klima- und Energierecht für Unternehmen

Neue Chancen und Anforderungen für Unternehmen durch RLM-Bilanzierungsumlage, Netzentgelte und EnergySharing

Die jüngsten energiepolitischen Entwicklungen und gesetzlichen Anpassungen bringen für Unternehmen voraussichtlich neue Pflichten – aber auch Chancen, das berichteten die Rechtsanwältinnen Lena Ziska und Sandra Talhof der Energierechtskanzlei Ziska & Talhof Rechtsanwälte PartG mbB den rund 80 Teilnehmenden im Rahmen des zweiten „Recht aktuell“ der KEAN . 

Themen der zweiten Veranstaltung waren:

  • Die RLM-Bilanzierungsumlage
  • Das EU-Beihilferecht und der Industriestrompreis
  • Neue Netzentgelte (AgNeS)
  • EnWG-Novelle: Energy Sharing
  • Update zur Kundenanlage
  • Sonstiges (CSRD, EDL-G, EnEfG)

Zu den Präsentationsfolien

RLM-Bilanzierungsumlage: Ausschüttung möglich?

Die RLM-Bilanzierungsumlage (registrierende Leistungsmessung) ist ein Mechanismus in der Gaspreisgestaltung in Deutschland, welcher dazu dient, Abweichungen zwischen prognostizierten und tatsächlichem Gasverbrauch abzudecken. Er wird durch Trading Hub Europe (THE) festgelegt. Auf diesem RLM-Bilanzierungsumlagekonto wurde ein Überschuss festgestellt, der von der THE bereits an die Energielieferanten ausgekehrt wurde.

Ob und in welchem Umfang diese Mittel an die Endkunden weitergegeben werden, hängt derzeit maßgeblich von den Regelungen im jeweiligen Gasliefervertrag ab. In der Praxis zeigt sich dabei ein uneinheitliches Bild:

Während einige Kunden ihre anteilige Ausschüttung reibungslos und transparent erhalten, sehen sich andere mit unterschiedlichen Begründungen ihrer Lieferanten konfrontiert. Die rechtliche und vertragliche Tragfähigkeit dieses Vorgehens ist aktuell Gegenstand intensiver Diskussion. Die Referentinnen empfahlen den Teilnehmenden die Rückerstattung der RLM-Bilanzierungsumlage für die Überschussperiode (10/2023 – 09/2024) zu prüfen und mit dem Energielieferanten in Kontakt zu treten. Aufgrund des unterschiedlichen Umgangs der Gasversorger mit diesen Fragestellungen ist die individuelle Stellung der Unternehmen einzeln zu bewerten und kann durch externe Unterstützung begleitet werden.

Neue Netzentgelte: Dynamik durch Flexibilität

Parallel wird das System der Netzentgelte aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen überarbeitet. Netzbetreiber sollen künftig stärker verbrauchs- und zeitabhängige Entgelte einführen. Hintergrund ist die bessere Auslastung der Netze und die Integration erneuerbarer Energien.

Unternehmen, die ihre Lasten gezielt verschieben oder mit Speichern und Eigenversorgung arbeiten, können davon voraussichtlich profitieren. Gleichzeitig erfordert die Reform eine präzisere Energiedatenanalyse und strategische Planung, insbesondere für energieintensive Branchen.

Energy Sharing nach EnWG-Novelle (Energiewirtschaftsgesetz)

Ein zentrales Element der EnWG-Novelle ist die Beteiligung der Letztverbraucher an gemeinschaftlichen Energieerzeugungsanlagen, denn im Rahmen der Novelle wird das „Energy Sharing“ explizit als neues Modell im Gesetz aufgenommen (§42c EnWG-E). Unternehmen, Kommunen und Bürger können künftig gemeinschaftlich erzeugten Strom – etwa aus Photovoltaik oder Wind – innerhalb eines definierten Netzbereichs  gemeinsam nutzen. Das neue Modell stärkt die Dezentralisierung und Eigenverantwortung. Für Unternehmen ergeben sich dadurch Chancen, lokale Energiegemeinschaften zu bilden und Stromkosten langfristig zu senken.

Ausblick: Der nächste Termin von „Recht aktuell: Klima- und Energierecht für Unternehmen“ wird im Frühjahr 2026 stattfinden. Themenwünsche nehmen wir gerne entgegen.

Kontakt

Neele Birnbaum

0151 158 919 43
neele.birnbaum [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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