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Am 16. Februar 2021 ist die Förderrichtlinie „Kommunales Energiemanagement" des Landes in Kraft getreten. Sie ergänzt entsprechende Fördermittel des Bundes aus der Kommunalrichtlinie. Niedersächsische Kommunen können auf diese Weise bis zu 85 Prozent der Anschaffungskosten für Messeinrichtungen und Software erhalten. Schnelles Handeln ist gefragt – die niedersächsische (Ergänzungs-) Förderrichtlinie läuft nur bis Ende des Jahres 2021.
Veröffentlicht am: 26. Februar 2021Das kommunale Energiemanagement ist ein zentrales Instrument, um den Energieverbrauch in den kommunalen Liegenschaften ohne Komforteinbußen mit nicht- und gering-investiven Maßnahmen zu senken. Grundlage dafür ist die kontinuierliche Erfassung und Auswertung der Verbräuche von Wärme, Strom und Wasser. Für diese Erfassung und Auswertung werden entsprechende Messeinrichtungen und Analysesoftware benötigt.
Das Land übernimmt nun, zusammen mit dem Bund, bis zu 80 Prozent der Anschaffungskosten für Hard- und Software. Bei finanzschwachen Kommunen erhöht sich die Förderquote auf 85 Prozent. Der maximale Beitrag des Landes liegt bei 10.000 Euro pro Förderung. Die Richtlinie des Landes ist mit 500.000 Euro aus dem Masterplan Digitalisierung ausgestattet und läuft bis Ende 2021. Anträge können ab sofort bei der NBank gestellt werden.
Kommunales Energiemanagement für Energiebericht
Die Energieverbrauchsdaten, die gemessen und analysiert werden, fließen ein in den Energiebericht, der jährlich von den Kommunen erstellt wird. Der Energiebericht ist das Kernelement des kommunalen Energiemanagements, denn er erfasst systematisch, wie viel Energie die öffentlichen Gebäude, die Straßenbeleuchtung, die Kläranlage und alle weiteren Liegenschaften verbrauchen und welche Kosten dabei entstehen.
Die Bedeutung des Energieberichts ist seit Ende des Jahres 2020 nochmals gestiegen. Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Klimagesetzes wird der Energiebericht für Kommunen verpflichtend. Er ist erstmalig für das Jahr 2022 zu erstellen und bis zum 31.12.2023 zu veröffentlichen. Anschließend beträgt der vorgeschriebene Berichtszeitraum drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre.
Ruth Drügemöller
0511 89 70 39-27
ruth.druegemoeller [at] klimaschutz-niedersachsen.de