„Neustart Niedersachsen Investition"
Ein weiteres Förderprogramm ist im Corona-Sonderprogramm verankert und gewährt Förderungen als Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten für Investitionen und Investitionsgüter. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft sowie des Handwerks. Die Förderrichtlinie „Neustart Niedersachsen Investition" wird über die NBank angeboten und hat eine Laufzeit bis 30.06.2022. Die Frist für Förderanträge läuft allerdings nur bis zum 30.11.2020. Umgesetzt werden müssen die geförderten Maßnahmen dann bis zum Ende der Laufzeit am 30.06.2022. Die Richtlinie finden Sie auf der Seite der NBank hier.
In Kürze wird die KEAN gesondert über diese Richtlinie informieren.
Unterstützung für Unternehmen vorbereiten
Bei beiden Förderrichtlinien können die Impulsberatungen der KEAN (Energie- und Materialeffizienz wie auch Solar), eine wichtige Rolle übernehmen! Über die Impulsberatungen informieren die Beraterinnen und Berater Unternehmen frühzeitig über die Möglichkeiten der Förderrichtlinien, können die jeweiligen Voraussetzungen im Unternehmen prüfen und die Unternehmen bei der Antragsstellung unterstützen.
Weitere Informationen zur Impulsberatung finden sich auf der Internetseite der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unter:
www.klimaschutz-niedersachsen.de/energieberatung/unternehmen
Am 12. November 2020 von 15 – 17 Uhr informiert die KEAN Energieberaterinnen und -berater, regionale Kooperationspartner und interessierte Unternehmen im Rahmen einer Online-Veranstaltung über die neuen Richtlinien und die Antragsstellung. Programm und Anmeldemöglichkeit folgen noch auf unserer Internetseite. Sollten bei Ihnen Fragen zu den Richtlinien aufkommen, richten Sie diese gerne vorab schriftlich an die KEAN.