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Das Land Niedersachsen hat zwei neue Förderrichtlinien auf den Weg gebracht, die für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz in niedersächsischen Unternehmen sorgen werden. Beide Programme sind als Zuschussförderungen ausgelegt und reagieren auf die Folgen der COVID-19-Pandemie. Die Impulsberatungen für KMU der KEAN können hier eine wertvolle Unterstützung bei der Antragstellung leisten. Unternehmen sowie Energieberaterinnen und –berater sollten frühzeitig aktiv werden. Die Programme haben Laufzeiten bis 30.06. bzw. 31.12.2022.
Veröffentlicht am: 20. Oktober 2020Energie- und Materialeffizienz in Unternehmen sorgen dafür, dass Abläufe, Prozesse und Verbräuche optimiert und dadurch Treibhausgase und Kosten reduziert werden. Gerade in Zeiten starker wirtschaftlicher Belastung vieler Unternehmen durch die COVID-19-Pandemie ist es wichtig, die Weichen für mehr Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu stellen. Die Rahmenbedingungen sind dafür aktuell günstiger denn je.
„Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz"
Mit diesem Förderprogramm soll ein wirkungsvoller Anreiz geschaffen werden, um private Unternehmen trotz der aktuellen Krise zu nachhaltigen Investitionen in Projekte der Bereiche Energieeffizienz, Ressourceneffizienz und Klimaschutz anzuregen. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung. Pro jährlich eingesparter Tonne CO2-Äquivalent werden bis zu 3.500 Euro nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt – zuwendungsfähig sind bis zu 70 Prozent der Ausgaben, die maximale Förderhöhe beträgt 1.000.000 Euro pro Maßnahme für Projekte zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und 5.000.000. Euro pro Maßnahme für besondere Klimaschutzprojekte. Die Anträge können über die NBank gestellt werden, voraussichtlich ab Anfang Dezember. Die Förderrichtlinie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2022.
Hinweise zur Richtlinie:
Die Richtlinie finden Sie im niedersächsischen Ministerialblatt vom 07.10.2020 ab S. 1115.
„Neustart Niedersachsen Investition"
Ein weiteres Förderprogramm ist im Corona-Sonderprogramm verankert und gewährt Förderungen als Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten für Investitionen und Investitionsgüter. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft sowie des Handwerks. Die Förderrichtlinie „Neustart Niedersachsen Investition" wird über die NBank angeboten und hat eine Laufzeit bis 30.06.2022. Die Frist für Förderanträge läuft allerdings nur bis zum 30.11.2020. Umgesetzt werden müssen die geförderten Maßnahmen dann bis zum Ende der Laufzeit am 30.06.2022. Die Richtlinie finden Sie auf der Seite der NBank hier.
In Kürze wird die KEAN gesondert über diese Richtlinie informieren.
Unterstützung für Unternehmen vorbereiten
Bei beiden Förderrichtlinien können die Impulsberatungen der KEAN (Energie- und Materialeffizienz wie auch Solar), eine wichtige Rolle übernehmen! Über die Impulsberatungen informieren die Beraterinnen und Berater Unternehmen frühzeitig über die Möglichkeiten der Förderrichtlinien, können die jeweiligen Voraussetzungen im Unternehmen prüfen und die Unternehmen bei der Antragsstellung unterstützen.
Weitere Informationen zur Impulsberatung finden sich auf der Internetseite der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unter:
www.klimaschutz-niedersachsen.de/energieberatung/unternehmen
Am 12. November 2020 von 15 – 17 Uhr informiert die KEAN Energieberaterinnen und -berater, regionale Kooperationspartner und interessierte Unternehmen im Rahmen einer Online-Veranstaltung über die neuen Richtlinien und die Antragsstellung. Programm und Anmeldemöglichkeit folgen noch auf unserer Internetseite. Sollten bei Ihnen Fragen zu den Richtlinien aufkommen, richten Sie diese gerne vorab schriftlich an die KEAN.
Yannick Heringhaus
0511 89 70 39-31
yannick.heringhaus [at] klimaschutz-niedersachsen.de