- Aktuelles
- Themen
- Gesetze + Normen
- Förderprogramme
- Energieberatung
- Aus der Praxis
- Veranstaltungen
- Über uns
Der Niedersächsische Landtag hat Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung beschlossen, die auch die Zulässigkeit von PV-Anlagen auf Garagengebäuden an der Grundstücksgrenze regeln und den Rahmen für die Aufstellung von Wärmepumpen vorgeben. Die NBauO-Änderungen wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt am 27.6.2023 veröffentlicht und sind seit dem 28.6.2023 in Kraft.
Veröffentlicht am: 04. Juli 2023Der geänderte Paragraf 5 ist hierfür maßgeblich. Den Wortlaut der Änderungen finden Sie aktuell im Gesetz- und Verordnungsblatt mit Datum von 27.6. Eine vollständige Lesefassung liegt noch nicht vor.
PV-Anlagen auf Garagen sind möglich
Bezogen auf Photovoltaik-Anlagen auf Garagen bzw. Carports an der Grenze des Grundstücks ergeben sich daraus folgende Änderungen:
Der richtige Ort für Wärmepumpen
Für das Aufstellen von Wärmepumpen wurden folgende Vorgaben beschlossen:
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen freistehende Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 Metern an der Grenze aufgestellt werden. Dabei darf die Wärmepumpe nur auf einer Länge von bis zu 3 Metern an der Grenze stehen. Weiteres dazu im Gesetz.
Zur Veranschaulichung für das richtige Vorgehen hat das niedersächsische Bauministerium eine Grafik erstellt (s. Anlage). Zudem wird grundsätzlich empfohlen, geräuscharme Geräte einzusetzen und im Vorfeld die Herstellerinformationen zu prüfen und zu vergleichen. Auch eine Einhausung des Geräts ist bei grenznaher Aufstellung eine sinnvolle Maßnahme.