Klima- und Energierecht

Neue Veranstaltungsreihe "Recht aktuell" stößt auf großes Interesse

Am 20. Mai 2025 haben wir erstmals zum neuen Veranstaltungsformat „Recht aktuell: Klima- und Energierecht für Unternehmen“ eingeladen. Mit mehr als 180 Anmeldungen war das Interesse hieran besonders groß. In diesem Format informieren wir fortan regelmäßig über die neuesten Entwicklungen und Fragestellungen im Klima- und Energierecht und deren Bedeutung für die Unternehmenspraxis.

Die Rechtsanwältinnen Lena Ziska und Sandra Talhof der Energierechtskanzlei Ziska & Talhof Rechtsanwälte PartG mbB gaben zur Auftaktveranstaltung einen kompakten Überblick zu folgenden relevanten rechtlichen Entwicklungen (zur Präsentation):

  • Update zur Novelle des EnEfG & EDL-G
  • Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Überblick Entlastungsmöglichkeiten und ökologische Gegenleistungen
  • Europäischer Emissionshandel 2 & CBAM
  • EuGH-Urteil zur Kundenanlage
  • „Energie“ im Koalitionsvertrag

Zu Beginn informierten die Rechtsanwältinnen zur Novelle des Energieeffizienzgesetzes und des Energiedienstleistungsgesetzes. Nach aktuellem Rechtsstand sind Nicht-KMU gemäß EDL-G verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Zudem müssen Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch größer 7,5 GWh gemäß EnEfG ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen.

Mit der Novelle letzten Jahres war u. a. geplant, den Grenzwert für die Durchführung von Energieaudits auf 2,77 GWh zu erhöhen. Wegen des Diskontinuitätsprinzips wird das bereits angestoßene Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht fortgeführt. Die neue Regierung muss nun erneut einen Gesetzentwurf zur Änderung des EDL-G und EnEfG einbringen.

Aufgrund der Vorgaben durch das Europarecht in der Energy Efficiency Directive (EED) sind die Änderungen zur Anhebung des Schwellenwertes auf 2,77 GWh weiterhin zu erwarten. Ob jedoch – wie einst mit der Novelle angestoßen – die Frist für die Veröffentlichung der Umsetzungspläne auf ein Jahr herabgesetzt wird und die Bestätigung durch den externen Zertifizierer entfällt, ist offen.

Auch über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung informierten die Rechtsanwältinnen. Die neue „Stop-the-Clock-Richtlinie“ der EU macht den Namen zum Programm. Diese ist Teil des sogenannten Omnibus-Pakets, dessen Ziel es ist, durch die Vereinfachung sich überschneidender Berichtspflichten aus CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie bürokratische Hürden abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Hiermit werden entscheidende Schritte unternommen, um Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung der neuen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu geben – aber auch inhaltliche Änderungen sind vorgesehen. Konkret bedeutet die „Stop-the-Clock-Richtlinie“ die Verschiebung von Berichtspflichten, so Sandra Talhof (Präsentationsfolie 9).

Entsprechend des Omnibus-Pakets ist darüber hinaus geplant, dass zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter und entweder einem Umsatz von mehr als 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. EUR verpflichtet sind. Ferner stehen die Streichung der CSR-Pflicht für börsennotierte KMU und der sektorspezifischen Standards im Raum (Präsentationsfolie 10). Die Umsetzung in nationales Recht steht aber noch aus. Hierfür haben die europäischen Mitgliedsstaaten bis zum 31. Dezember 2025 Zeit. Insgesamt gilt es, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und sich frühzeitig auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten, so Ziska und Talhof.

Der nächste Termin von „Recht aktuell: Klima- und Energierecht für Unternehmen“ wird nach den Herbstferien 2025 stattfinden. Themenwünsche nehmen wir gerne entgegen.

Kontakt

Neele Birnbaum

0511 89 70 39-19
neele.birnbaum [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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