Die Rechtsanwältinnen Lena Ziska und Sandra Talhof der Energierechtskanzlei Ziska & Talhof Rechtsanwälte PartG mbB gaben zur Auftaktveranstaltung einen kompakten Überblick zu folgenden relevanten rechtlichen Entwicklungen (zur Präsentation):
- Update zur Novelle des EnEfG & EDL-G
- Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Überblick Entlastungsmöglichkeiten und ökologische Gegenleistungen
- Europäischer Emissionshandel 2 & CBAM
- EuGH-Urteil zur Kundenanlage
- „Energie“ im Koalitionsvertrag
Zu Beginn informierten die Rechtsanwältinnen zur Novelle des Energieeffizienzgesetzes und des Energiedienstleistungsgesetzes. Nach aktuellem Rechtsstand sind Nicht-KMU gemäß EDL-G verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Zudem müssen Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch größer 7,5 GWh gemäß EnEfG ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen.

Mit der Novelle letzten Jahres war u. a. geplant, den Grenzwert für die Durchführung von Energieaudits auf 2,77 GWh zu erhöhen. Wegen des Diskontinuitätsprinzips wird das bereits angestoßene Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht fortgeführt. Die neue Regierung muss nun erneut einen Gesetzentwurf zur Änderung des EDL-G und EnEfG einbringen.
Aufgrund der Vorgaben durch das Europarecht in der Energy Efficiency Directive (EED) sind die Änderungen zur Anhebung des Schwellenwertes auf 2,77 GWh weiterhin zu erwarten. Ob jedoch – wie einst mit der Novelle angestoßen – die Frist für die Veröffentlichung der Umsetzungspläne auf ein Jahr herabgesetzt wird und die Bestätigung durch den externen Zertifizierer entfällt, ist offen.