Eine neue Renovierungswelle
Um Sanierungen anzustoßen, sollen die Mitgliedsstaaten nationale Gebäuderenovierungspläne zur Dekarbonisierung des Gebäudebestandes vorlegen und auch nationale Gebäuderenovierungspässe wie den deutschen iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) einführen. Darüber hinaus sollen Anlaufstellen für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer und all diejenigen geschaffen werden, die mit dem Thema Sanierung befasst sind.
Ein Nullemissions-Standard für neue Gebäude
Neu errichtete Gebäude dürfen ab 2030 keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr freisetzen – müssen also den Standard eines „Zero-Emission Buildings“ einhalten. Die genauen Kriterien werden auf nationaler Ebene festgelegt.
Für öffentliche Gebäude gilt dies bereits zwei Jahre früher, also ab Januar 2028.
Darüber hinaus müssen neue Gebäude so errichtet werden, dass Solaranlagen auf ihren Dächern installiert werden können. Ab 2027 müssen auf bestehenden öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden ebenfalls Solaranlagen installiert werden. Möglich sind hierbei sowohl PV-Anlagen als auch Solarthermie-Anlagen. Diese Technologieoffenheit bei der Nutzung von Solarenergie findet sich auch in der aktuellen Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes.
Für die Bundesregierung bedeutet dies nun, die EU-Vorgaben in nationalen Gesetzen und Verordnungen umzusetzen. Auch das kürzlich verabschiedete GEG wird beizeiten in einigen Punkten angepasst werden müssen. Die Novelle des Nds. Klimaschutzgesetzes sieht die Treibhausgasneutralität bis 2040 vor und hat damit bereits wesentliche Punkte festgeschrieben.

Der Gebäudesektor im Fokus. Fotolia_47878049