EU verständigt sich auf neue EU-Gebäuderichtlinie

Neue Vorschriften zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der gesamten EU

Am 07. Dezember haben sich das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und die Mitgliedsländer im Trilog-Verfahren auf Neuerungen der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive - EPBD) geeinigt. Darin enthalten sind Maßnahmen, die für effizientere Gebäude und die Senkung der Energiekosten und Emissionen in Gebäuden sorgen sollen. Die Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat noch förmlich angenommen werden, bevor die neuen Rechtsvorschriften in Kraft treten.

Die EPBD ist eine europäische Richtlinie aus dem „Fit for 55“ Klimaschutzpaket, mit dem Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent werden soll. Dieses Paket setzt den Rahmen für die nationale Umsetzung der europäischen Klimaziele - wozu beispielsweise auch das Vorhaben zählt, die Netto-Treibhausgas-Emissionen in der EU bis 2030 um 55% zu senken und bis 2050 klimaneutral zu sein.

Bereits vor zwei Jahren stellte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Novellierung der Richtlinie vor. Über die letzten kritischen Punkte hat nun eine Einigung stattgefunden. Eine ursprünglich vorgesehene Sanierungspflicht für die energetisch schlechtesten Gebäude entfällt in der novellierten Richtlinie. Dafür hat man sich u.a. auf folgende Punkte geeinigt:

Senkung der Energiekosten und Emissionen durch effizientere Gebäude

Wohngebäude sollen ihren durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16% und bis 2035 um 20-22% senken. Über die Hälfte dieser geforderten Einsparungen (55%) sollen über die Sanierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.

Für Nichtwohngebäude sollen energetische Mindeststandards eingeführt werden, mit denen bis 2030 16% der energetisch schlechtesten Gebäude und bis 2033 26 % dieser Gebäude schrittweise effizienter werden. Hierfür sollen finanzielle Anreize geschaffen werden.

Heizungen mit fossilen Energieträgern sollen schrittweise abgeschafft werden. So ist eine Förderung dieser Anlagen ab 2025 nicht mehr zulässig. Ab 2040 dürfen keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen mehr betrieben werden. Das im September verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht den Ausstieg aus fossilen Energieträgern bisher bis 2045 vor und muss auch an dieser Stelle angepasst werden.

Eine neue Renovierungswelle

Um Sanierungen anzustoßen, sollen die Mitgliedsstaaten nationale Gebäuderenovierungspläne zur Dekarbonisierung des Gebäudebestandes vorlegen und auch nationale Gebäuderenovierungspässe wie den deutschen iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) einführen. Darüber hinaus sollen Anlaufstellen für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer und all diejenigen geschaffen werden, die mit dem Thema Sanierung befasst sind.

Ein Nullemissions-Standard für neue Gebäude

Neu errichtete Gebäude dürfen ab 2030 keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr freisetzen – müssen also den Standard eines „Zero-Emission Buildings“ einhalten. Die genauen Kriterien werden auf nationaler Ebene festgelegt.
Für öffentliche Gebäude gilt dies bereits zwei Jahre früher, also ab Januar 2028.

Darüber hinaus müssen neue Gebäude so errichtet werden, dass Solaranlagen auf ihren Dächern installiert werden können. Ab 2027 müssen auf bestehenden öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden ebenfalls Solaranlagen installiert werden. Möglich sind hierbei sowohl PV-Anlagen als auch Solarthermie-Anlagen. Diese Technologieoffenheit bei der Nutzung von Solarenergie findet sich auch in der aktuellen Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes.

Für die Bundesregierung bedeutet dies nun, die EU-Vorgaben in nationalen Gesetzen und Verordnungen umzusetzen. Auch das kürzlich verabschiedete GEG wird beizeiten in einigen Punkten angepasst werden müssen. Die Novelle des Nds. Klimaschutzgesetzes sieht die Treibhausgasneutralität bis 2040 vor und hat damit bereits wesentliche Punkte festgeschrieben. 

Der Gebäudesektor im Fokus. Fotolia_47878049

Kontakt

Carmen Dittmer

0511-89 70 39-20
carmen.dittmer [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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