Die E-Mobilität nimmt Fahrt auf – das haben diverse Zahlen in den vergangenen Wochen gezeigt. So werden die vielfältigen Förderprogramme aus dem Bereich der E-Mobilität insbesondere von Privatleuten gut angenommen und auch die Verkaufszahlen von E-Autos nehmen deutlich zu.
Um mit den hohen Verkaufszahlen von E-Autos Schritt zu halten, ist ein schnellerer Ausbau der Ladeinfrastruktur nötig. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung am 12. Februar 2021 das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet, das nun am 05. März durch den Bundesrat gebilligt wurde.
Was bedeuten die neuen Regelungen?
Beim Neubau und bei größeren Renovierungen müssen Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude künftig mit einer bestimmten Anzahl von Leerrohren ausgestattet werden, damit nachträglich der Einbau von Wallboxen erleichtert wird. Hierdurch sollen neue Gebäude bereits heute für die verstärkte Nutzung der E-Mobilität vorbereitet werden. Zudem muss bei bestehenden Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 01.01.2025 ein Ladepunkt gebaut werden.
Konkret gelten für Mehrfamilienhäuser und Nicht-Wohngebäude unterschiedliche Regeln: Bei dem Neubau oder einer größeren Renovierung eines Mehrfamilienhauses muss ab dem fünften Stellplatz Leitungsinfrastruktur bereitgestellt werden. Bei Nicht-Wohngebäuden gilt die Regel ab dem sechsten Stellplatz. Im Entwurf des Gesetzes war zunächst vorgesehen, dass erst ab jedem zehnten Stellplatz der Einsatz von Wallboxen vorbereitet werden muss – die Nachjustierung macht den Handlungsbedarf deutlich.
Positiv vor dem Hintergrund der Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr ist der Quartiersansatz im GEIG zu bewerten: Bauherren oder Eigentümer, deren Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen, können Vereinbarungen über eine gemeinsame Ausstattung von Stellplätzen mit Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkten treffen.
Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht betroffen
Es gibt jedoch auch Kritik am neuen Gesetz, da Ein- und Zweifamilienhäuser von der Regel nicht erfasst werden. Für den Erfolg der E-Mobilität sind diese jedoch von großer Bedeutung, da Ein- und Zweifamilienhäuser einen Großteil der Neubauten ausmachen. Auch aus finanzieller Sicht ist eine spätere Nachrüstung mit Ladeinfrastruktur kritisch zu bewerten. Laut dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) stehen Installationskosten von 300 Euro pro Leerrohr beim Neubau Kosten von 4.000 bis 5.000 Euro für eine Nachrüstung gegenüber.