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Für die energetische Sanierung von Gebäuden gemeinnütziger Organisationen gibt es bei der NBank ein attraktives Förderprogramm. Für Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs ist ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisation, gemeinnützige soziale oder gesundheitliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Kultureinrichtungen.
Veröffentlicht am: 15. Februar 2021Pro jährlich eingesparter Tonne CO2-Äquivalent werden 3.500 Euro Zuschuss gewährt. Die Förderhöhe beträgt mindestens 5.000 Euro und maximal 1 Mio. Euro. Der Nachweis über die Einsparung ist durch die Expertise eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie autorisierten Beratungsunternehmens vorzulegen. Die Kosten hierfür können in die förderfähigen Investitionskosten eingerechnet werden.
Antragsteller können beispielsweise gemeinnützige Träger von Alten- und Pflegeheimen sein. Hier ist das Einsparpotenzial besonders groß. Neben Dämmmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes, sind auch Maßnahmen an der Anlagentechnik zum Heizen oder Lüften förderfähig.
Wegen ihres hohen Frischluft- und Wärmebedarfs gibt es in den Räumen von Alten- und Pflegeheimen meist hohe Lüftungswärmeverluste. Fenster stehen oftmals generell auf Kipp, während die Thermostate an den Heizkörpern nicht heruntergedreht werden. Durch den Einbau einer effizienten Lüftungsanlage können gezielt Einsparungen erreicht werden, die Maßnahme ist in dem Programm förderfähig. Auch der Wärme- und Strombedarf ist in den Einrichtungen oft immens, so dass der Einsatz erneuerbarer Energien besonders sinnvoll ist. Anlagen zur Stromproduktion, beispielsweise PV-Anlagen, werden gefördert, wenn sie ausschließlich dem Eigenverbrauch dienen.
Auch Sportvereine können antragsberechtigt sein, sofern sie gemeinnützig sind. Die Verbesserung der Gebäudehülle und die Nutzung erneuerbarer Energien können in Sportstätten zu erheblichen Einsparungen führen, aber auch die Beleuchtung spielt hier für den Energieverbrauch eine wichtige Rolle. Durch sparsame LED-Leuchten, kombiniert mit einer PV-Anlage und Speicher für den Eigenverbrauch, lassen sich spürbare Einsparungen erzielen. Voraussetzung für die Förderung einer PV-Anlage ist auch hier, dass sie ausschließlich dem Eigenverbrauch dient.
Welche Effizienzmaßnahmen bei der Sanierung von Sporthallen möglich und sinnvoll sind, erläutert der Architekt Carsten Grobe in einem Interview (PDF).
Anträge für die Förderung können bis zum 30.06.2022 bei der NBank gestellt werden. Dort gibt es für Interessierte auch eine persönliche Beratung.
Zum Förderprogramm auf der Seite der NBank
Carmen Dittmer
0511-89 70 39-20
carmen.dittmer [at] klimaschutz-niedersachsen.de