Noch bis 30.06.2022 Anträge möglich

Niedersachsen fördert Maßnahmen zur Energieeinsparung in Gebäuden gemeinnütziger Organisationen

Noch bis zum 30.06.2022 können in dem Förderprogramm „Energieeinsparung und Energieeffizienz bei gemeinnützigen Organisationen" Anträge bei der NBank gestellt werden. Für Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs ist ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisation, gemeinnützige soziale oder gesundheitliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Kultureinrichtungen, die ihre Gebäude energetisch sanieren möchten.

Förderhöhe richtet sich nach CO2-Einsparung

Pro jährlich eingesparter Tonne CO2-Äquivalent werden bis zu 3.500 Euro Zuschuss gewährt. Die Förderhöhe beträgt mindestens 5.000 Euro und maximal 1 Mio. Euro. Der Nachweis über die Einsparung ist durch eine Expertise eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie autorisierten Beratungsunternehmens vorzulegen. Die Kosten hierfür können in die förderfähigen Investitionskosten eingerechnet werden.


Antragsteller: von Pflegeheimbetreibern über Sportvereine bis zum Studentenwerk

Viele gemeinnützige Organisationen - beispielsweise Kirchen, Tierschutz- oder Sportvereine, ein Studentenwerk und ein gemeinnütziger Schulverein - haben die Chance bereits genutzt und sich eine Zuschussförderung ihrer Effizienzmaßnahmen gesichert.

Besonderes Interesse findet das Förderprogramm in Alten- und Pflegeheimen. Hier ist das Einsparpotenzial besonders groß. Neben Dämmmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes, sind auch Maßnahmen an der Anlagentechnik zum Heizen oder Lüften förderfähig. Auch der Einsatz erneuerbarer Energien lohnt sich, da hier viel CO2 eingespart werden kann. Anlagen zur Stromproduktion, beispielsweise PV-Anlagen, werden gefördert, wenn sie ausschließlich dem Eigenverbrauch dienen.

Gemeinnützige Sportvereine können ebenfalls Anträge stellen. In Sportstätten können die Verbesserung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder auch der Einsatz sparsamer LED-Leuchten zu erheblichen Einsparungen führen. Kombiniert mit der Nutzung erneuerbarer Energien und der damit einhergehenden CO2-Einsparung können diese Sanierungsmaßnahmen dann attraktive Förderquoten erreichen. Welche Effizienzmaßnahmen bei der Sanierung von Sporthallen möglich und sinnvoll sind, erläutert der Architekt Carsten Grobe in einem Interview (PDF).

Sporthallen sind auch bei Schulen ein wichtiger Bestandteil mit viel Sanierungspotenzial, ebenso wie die Schulgebäude selbst. Schulen in freier Trägerschaft eines gemeinnützigen Schulvereins, können ebenfalls Anträge in dem Förderprogramm stellen. Das ist auch in Hinblick auf das Thema Lüften in Schulen interessant. Denn effiziente Lüftungsanlagen bieten nicht nur bessere Lufthygiene und Luftqualität, sondern tragen auch zur Energieeinsparung in den Gebäuden bei.

Anträge

Anträge für die Förderung können bis zum 30.06.2022 bei der NBank gestellt werden.
Zum Förderprogramm auf der Seite der NBank

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