Für Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und Kommunen

Niedersachsen fördert den Kauf von Lastenrädern

Das Land Niedersachsen fördert die Anschaffung von Lastenrädern mit und ohne elektrischen Antrieb. Es gibt einen Zuschuss in Höhe von 400 Euro für die Anschaffung eines Lastenrads oder 800 Euro für die Anschaffung eines E-Lastenrads oder Lasten-S-Pedelecs. 

Lastenräder eignen sich gut für den innerörtlichen Transport. Sie fahren emissionsfrei und haben einen deutlich geringeren Flächenverbrauch als konventionelle Kraftfahrzeuge. Der Ausbau des fahrradgebundenen Lastenverkehrs mit privaten Lastenrädern kann einen Beitrag dazu leisten, die Realisierung der umwelt- und verkehrspolitischen Zielsetzungen zu unterstützen. Der Bund fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr von Unternehmen und Kommunen mit der Richtlinie für E-Lastenfahrräder über das BAFA. Das Land Niedersachsen bietet nun eine Förderung von Lastenrädern (mit und ohne Elektrische Untersützung) auch für Privatpersonen und Vereine in Niedersachsen.

Für niedersächsische Kommunen ist das neue Landesprogramm insbesondere für den Aufbau von Verleihsystemen interessant: Der Ausbau des fahrradgebundenen Lastenverkehrs kann die Realisierung der umwelt- und verkehrspolitischen Zielsetzungen in Kommunen, Land und Bund unterstützen.

Antragsberechtigt sind

  • Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben.
  • natürliche Personen (insb. Einzelunternehmen) und juristische Personen (insb. Gesellschaften, Vereine, (Gebiets-)Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Genossenschaften), die ihren Hauptwohn- bzw. ihren Sitz, ihre Niederlassung oder ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, die die geförderten Lastenräder im Rahmen eines unentgeltlichen Verleih-Systems anbieten. Gewerbebetriebe und Unternehmen müssen eine Projektskizze für ihr Verleih-System vorlegen und benötigen eine Bestätigung ihrer niedersächsischen Kommune, dass die Maßnahme Teil eines kommunalen Mobilitätskonzeptes ist.

Gefördert wird die Anschaffung von Lastenrädern, Pedelec-Lastenrädern und S-Pedelec-Lastenrädern mit einer Mindestzuladung von 40 kg. Die Räder müssen überwiegend dem Transport von Gütern dienen, Transportzweck kann auch die Personenbeförderung sein, wenn dieses nicht der überwiegende Hauptzweck ist. Nicht gefördert werden gebrauchte und selbst gebaute Lastenräder sowie Verkaufslastenräder. Die Nutzung für unentgeltliche Verleihsysteme ist erlaubt,  die Lastenräder dürfen aber nicht entgeltlich vermietet werden. Bei Verleihanbietern werden bei maximal 10 Lastenrädern pro natürlicher oder juristischer Person gefördert, kommunale Gebietskörperschaften müssen pro Förderung mindestens drei Lastenräder beantragen

Antragstellung und weitere Informationen auf der Seite der NBank.

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