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Seit 2014 fördert das Land Niedersachsen zusätzlich Kommunen, die mit dem KfW-Programm 432 „Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier" integrierte Quartierskonzepte erstellen. Ab dem 30. März 2022 wird diese Landesförderung deutlich verbessert: Gefördert werden die Konzepterstellung sowie Personal- und Sachausgaben für das Sanierungsmanagement mit bis zu 95 Prozent Zuschuss.
Veröffentlicht am: 31. März 2022Die Förderung der Erstellung integrierter Quartierskonzepte und des Sanierungsmanagements soll niedersächsische Kommunen dabei unterstützen, eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz in Quartieren zu bewirken. Gefördert wird die Erstellung integrierter Quartierskonzepte (Personal- und Sachausgaben, ggf. für fachkundige Dritte) sowie Personal- und Sachausgaben für das Sanierungsmanagement im Rahmen eines Quartiersmanagements. Voraussetzung für die Förderung durch das Land ist ein Zuwendungsbescheid der KfW zum Förderungsprogramm KfW 432 „Energetische Stadtsanierung — Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier".
Förderhöhe:
Die Regelförderung vom Land beträgt bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zusammen mit den Mitteln des Bundes in Höhe von 75 % beträgt die Förderquote für Kommunen 90 Prozent.
Die Förderung beträgt bis zu 20 % für finanzschwache Kommunen, die Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage erhalten haben. Zusammen mit den Mitteln des Bundes in Höhe von 75 % beträgt die Förderquote dann 95 Prozent.
Schnelligkeit zahlt sich aus: alle Kommunen, die Anträge, die bis zum 30.06.2022 stellen, erhalten ebenfalls 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vom Land.
Die bislang geltende Maximale Fördersumme entfällt zum 30.03.2022. Im Sinne einer Fördermitteleffizienz gelten folgende Untergrenzen für eine Förderzusage: eine Fördersumme von 2.500 Euro für ein integriertes Quartierskonzept bzw. 15.000 Euro für ein Sanierungsmanagement muss mindestens erreicht werden. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen.
Die Zuwendungen können jedoch an Dritte, beispielsweise Wohnungsunternehmen oder Wohnungsgenossenschaften, weitergeleitet werden, sofern diese ein auf die städtebaulichen Ziele der Kommune abgestimmtes Konzept der energetischen Sanierung eines Quartiers planen.
Der 1. Schritt
Um eine Förderung durch die NBank zu erhalten, muss eine Bewilligung zur
Förderung „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier" (Programm 432) durch die KfW-Bank vorliegen. Das Antragsformular und alle notwendigen Unterlagen zur Aufnahme in dieses Programm finden Sie auf der Internetseite der KfW.
Weitere Informationen zur Zusätzlichen Landesförderung auf der Seite der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Mehr Informationen und Antragstellung
Weitere Informationen zum Thema „Energetische Quartierskonzepte", Handreichungen und Praxisbeispiele gibt es auf unserer Webseite: Mehr zu Energetischen Quartierssanierung