Der Weg zur Niedersächsischen Wärmebedarfskarte

Niedersächsische Wärmebedarfskarte

Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat die KEAN eine digitale „Wärmebedarfskarte für Niedersachsen“ erstellen lassen. Die Geodaten der niedersächsischen Wärmebedarfskarte können den Kommunen voraussichtlich im September 2023 kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Bereits jetzt können die Daten seitens der Kommunen angefordert werden, sodass wir Ihnen die Daten sobald verfügbar übermitteln können.

Die Daten der digitalen Wärmebedarfskarte für Niedersachsen dürfen zweckgebunden allen niedersächsischen Kommunen für ihre kommunale Wärmeplanung weitergegeben werden, um die Datenbeschaffung für die erforderliche Bestandsanalyse zu erleichtern.

Inhalte der Wärmebedarfskarte

Die Wärmebedarfskarte beinhaltet gebäudescharfe Informationen zum Wärmebedarf für Raumwärme und Warmwasser der niedersächsischen Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand unter Berücksichtigung hierfür relevanter Gebäudeparameter und Typologiewerte.

Mit der Wärmebedarfskarte wird den Kommunen ein Geodatensatz für die eigene kommunale Wärmeplanung zur Verfügung gestellt, der jedem Gebäude verschiedene Attribute zuweist. Neben dem Wärmebedarf für den Ist-Zustand und vollsanierten Zustand (nach KfW-Standard) sind Informationen zu den Baualtersklassen und den Gebäudetypen auf Grundlage der amtlichen Daten dargestellt. Die Daten werden sowohl gebäudescharf als auch in aggregierter Form mit entsprechenden Kennzahlen (z. B. Wärmedichte) bereitgestellt.

Anforderung der Geodaten

Bei Interesse senden Sie bitte die unterschriebene Erklärung zur Einhaltung der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen an  kwp@klimaschutz-niedersachsen.de.

Hinweis für Landkreise und Energieagenturen:

Die Daten können nur an die Städte, Samtgemeineden und Einheitsgemeinden abgegeben werden, da das Gesetz diese als ausführende Stelle für die Kommunale Wärmeplanung vorsieht. Daher muss die Erklärung zur Einhaltung der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen auch von diesen Stellen (Städte und (Samt-)Gemeinden) unterschrieben werden. Landkreise und Energieagenturen können von den Kommunen schriftlich beauftragt werden, sie koordinierend zu unterstützen.

Kontakt

Dr. Isabell Kiepe

0511 89 70 39-25
isabell.kiepe [at] klimaschutz-niedersachsen.de