Der Weg zur Niedersächsischen Wärmebedarfskarte

Niedersächsische Wärmebedarfskarte

Im Auftrag des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat die KEAN eine digitale „Wärmebedarfskarte für Niedersachsen“ erstellen lassen. Die Geodaten der digitalen Wärmebedarfskarte werden den Kommunen im vierten Quartal 2023 zur Verfügung gestellt. 

***Die Auslieferung der Daten beginnt im Laufe des Novembers. Aufgrund der hohen Anzahl an Anforderungen wird dieser Prozess Zeit in Anspruch nehmen. Wenn noch nicht erfolgt, können Städte und Gemeinden die Daten weiterhin anfordern.***

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) hat im Auftrag des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine digitale „Wärmebedarfskarte für Niedersachsen“ erstellen lassen. Diese Daten dürfen zweckgebunden an alle niedersächsischen Kommunen für die Erstellung ihrer Kommunalen Wärmeplanung weitergegeben werden, um die Datenbeschaffung für einige der erforderlichen Inhalte dieser Aufgabe zu erleichtern. Die Wärmebedarfskarte stellt ein Hilfsangebot vom Ministerium und der KEAN zur freiwilligen Nutzung ohne Gewährleistung und Haftung dar. Wichtig: Die Wärmebedarfskarte ersetzt keine vollständige Bestandsanalyse, sondern muss z. B. um Informationen zur aktuellen Wärmeversorgungsstruktur ergänzt werden.

Inhalte der Wärmebedarfskarte

Die Wärmebedarfskarte beinhaltet u. a. gebäudescharfe Informationen zum Wärmebedarf für Raumwärme und Warmwasser der niedersächsischen Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand (Stand 2022) unter Berücksichtigung hierfür relevanter Gebäudeparameter und Typologiewerte.

Den Kommunen wird ein gebäudescharfer Geodatensatz kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dieser Datensatz enthält neben dem Wärmebedarf für den Ist-Zustand und den vollsanierten Zustand nach GEG-Anforderungen und nach KfW-Standard auch Informationen zu den Baualtersklassen und den Gebäudetypen. Die Daten werden darüber hinaus in verschiedenen aggregierten Formen (Aggregationsebenen) mit relevanten Kennzahlen (z. B. Wärmedichte) bereitgestellt. So zeigt die Wärmebedarfskarte im Gemeindegebiet einzelne Teilgebiete auf, in denen die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Gebäudebestand und zentraler oder dezentraler Wärmeversorgungslösungen durch die Kommune gezielt und in einem anschließenden Schritt weiterverfolgt werden können. Dazu dient die Aufbereitung in (a) Hotspots (Gebiete mit hohem Wärmebedarf), (b) potenzielle Versorgungsgebiete und (c) Wärmelinien:

Anforderung der Geodaten

Bei Interesse senden Sie bitte die unterschriebene Erklärung zur Einhaltung der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen an kwp@klimaschutz-niedersachsen.de.

 

Hinweis für Landkreise, Energieagenturen und beauftragte Dienstleister:

Die Daten können nur an die Städte, Samtgemeinden und Einheitsgemeinden herausgegeben werden, da das Gesetz (§ 20 NKlimaG) diese als ausführende Stelle für die Kommunale Wärmeplanung vorsieht. Daher muss die Erklärung zur Einhaltung der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen auch von diesen Stellen (Städte und (Samt-)Gemeinden) unterschrieben werden. Landkreise und Energieagenturen können von den Kommunen schriftlich beauftragt werden, sie koordinierend zu unterstützen und so ebenfalls Zugriff auf die Daten durch die Städte und Gemeinden erhalten. Eine direkte Übergabe der Daten an Landkreise, Energieagenturen, beauftragte Dienstleister o. ä. durch die KEAN ist ausgeschlossen.

Kontakt

Eike Bronn

0511 89 70 39-56
eike.bronn [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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