Die Überarbeitung der Richtlinie wurde aus mehreren Gründen vorgenommen. So trat zum 1. Januar 2024 die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) in Kraft, die Anpassungen erforderlich machte. Zudem mussten die für das Programm vorgesehenen Mittel infolge der Haushaltkonsolidierung von ursprünglich 1,5 Milliarden Euro auf 1 Milliarde Euro reduziert werden. Darüber hinaus bestand der Wunsch, die Prüfverfahren zu vereinfachen, insbesondere bei Modul 4, um so die bisher langwierigen Bewilligungsprozesse zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.
Nachfolgend haben wir die wesentlichen Punkte für Sie zusammengefasst, die im Zuge der Novellierung seit dem 15.02.2024 Anwendung finden:
➧ Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab sofort nicht mehr möglich. Mit der Umsetzung der Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird bzw. wurde, darf erst nach Ausstellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
➧ Modul 1: Antragsberichtigt sind nur noch KMU. Es werden nur noch Ersatzinvestitionen gefördert.
➧ Modul 4: Die Förderbedingungen in Modul 4 wurden grundlegend angepasst und ein „Stufensystem“ eingeführt, das aus Basisförderung, Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus besteht. Letzterer kann ggf. ergänzend zur Premiumförderung in Anspruch genommen werden.
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- Basisförderung: Anträge zu Vorhaben mit geringerem Förderbedarf müssen fortan über die „Basisförderung“ gestellt werden und mindestens 15 % Energie einsparen. Es muss kein Einsparkonzept eingereicht werden. Es werden nur noch bestimmte Anlagen gefördert. Einen Überblick gibt das entsprechende Merkblatt. Antragsberichtigt sind nur KMU. Es werden nur Ersatzinvestitionen gefördert.
- Premiumförderung: Alle anderen Anträge können in der „Premiumförderung“ bei erhöhter Förderquote gestellt werden. Neue Voraussetzung ist, dass Vorhaben mindestens 30 % Treibhausgasemissionen (THG) einsparen. Im Gegenzug werden die THG-Förderdeckel deutlich erhöht (z. B. bei großen Unternehmen von 500 auf 1.600 Euro / tCO2-Einsparung). Dadurch soll die Antragsbearbeitung beschleunigt und die exakte Förderhöhe vor Antragstellung vorhersehbarer werden.
- Dekarbonisierungsbonus: Für Vorhaben zu außerbetrieblicher Abwärmenutzung, Elektrifizierung und grünem Wasserstoff kann zusätzlich zur Premiumförderung ein Dekarbonisierungsbonus gewährt werden.