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Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bietet Unternehmen umfangreiche Unterstützung bei Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz. Allein im letzten Jahr wurden 14.000 Bewilligungen mit einem Gesamtfördervolumen von 1,2 Mrd. EUR erteilt – womit sich das ausgeschüttete Fördervolumen im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt hat. Am 15. Februar 2024 ist eine weitere Novelle des Programms in Kraft getreten, über die wir in einem Artikel informieren.
Die Überarbeitung der Richtlinie wurde aus mehreren Gründen vorgenommen. So trat zum 1. Januar 2024 die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) in Kraft, die Anpassungen erforderlich machte. Zudem mussten die für das Programm vorgesehenen Mittel infolge der Haushaltkonsolidierung von ursprünglich 1,5 Milliarden Euro auf 1 Milliarde Euro reduziert werden. Darüber hinaus bestand der Wunsch, die Prüfverfahren zu vereinfachen, insbesondere bei Modul 4, um so die bisher langwierigen Bewilligungsprozesse zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.
Nachfolgend haben wir die wesentlichen Punkte für Sie zusammengefasst, die im Zuge der Novellierung seit dem 15.02.2024 Anwendung finden:
➧ Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab sofort nicht mehr möglich. Mit der Umsetzung der Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird bzw. wurde, darf erst nach Ausstellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
➧ Modul 1: Antragsberichtigt sind nur noch KMU. Es werden nur noch Ersatzinvestitionen gefördert.
➧ Modul 4: Die Förderbedingungen in Modul 4 wurden grundlegend angepasst und ein „Stufensystem“ eingeführt, das aus Basisförderung, Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus besteht. Letzterer kann ggf. ergänzend zur Premiumförderung in Anspruch genommen werden.
➧ Modul 5: Die maximale Fördersumme in Modul 5 für Transformationspläne (ehemals: Transformationskonzepte) wurde auf maximal 60.000 Euro und für Unternehmen, die Mitglied eines IEEKN-Netzwerks sind, auf maximal 90.000 Euro erhöht.
➧ Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Die seit Jahresanfang zwingend anzuwendende neue AGVO ermöglicht einige Erleichterungen, die in der novellierten EEW berücksichtigt werden:
➧ Weitere Anpassungen der Förderbedingungen
Neele Birnbaum
0511 89 70 39-19
neele.birnbaum [at] klimaschutz-niedersachsen.de