Chancen für Kommunen und Energiegenossenschaften

PV-Freiflächenanlagen in Bürgerhand

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien birgt große Chancen für Bürgerinnen und Bürger. Anders als die fossilen Energien und die Atomkraft werden Erneuerbare Energien dezentral erzeugt. Strom aus Biogas, Windkraft und Solarenergie sind also eine regionale Angelegenheit. Die Erneuerbaren entstehen an vielen Orten und sie bieten die Chance, dass sich Bürgerinnen und Bürger und auch Kommunen an diesen Anlagen beteiligen oder sie voll und ganz besitzen.

Erneuerbare sind eine regionale Angelegenheit

Die Vorteile liegen auf der Hand und sind bereits erprobt, sowohl mit Windenergieanlagen als auch PV-Freiflächenanlagen: Die Wertschöpfung aus dem Betrieb der Anlage bleibt in der Region, wenn sie sich in kommunalem oder genossenschaftlichem Eigentum befinden. Die Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich mit ihrer Anlage, auch kleine Anteile können erworben werden. Die Kommune sichert sich dauerhafte Einnahmen.

PV-Freiflächenanlagen bieten sich dafür besonders an: sie benötigen im Vergleich zu Windparks weniger Kapital und sind damit für Genossenschaften leichter zu realisieren. Die Planungszeiträume sind  -so ist zu hoffen- kürzer als bei Windparks. Das bedeutet, dass auch die Planungsrisiken geringer sind. Und nicht zuletzt: Bürgerinnen und Bürger haben ein großes Interesse, sich an ihrem Solarpark zu beteiligen.

Roadmap für Freiflächenanlagen in Bürgerhand

Aber: PV-Freiflächenanlagen erfordern ein besonderes know-how. Während Genossenschaften mit PV-Dachanlagen bereits viel Erfahrung gesammelt haben, sind die Herausforderungen bei FF-Anlagen andere. 

Aus Rheinland-Pfalz stammt eine hilfreiche „Roadmap“ für Freiflächen-PV. Der Leitfaden des „Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz“ (LaNEG) erläutert den Weg von der Flächenaquise bis zum Betrieb der Anlage.

Die Bürgerenergiegenossenschaft RealWEG aus dem Landkreis Verden hat sich bereits auf diesen Weg begeben und ihre Planung im Rahmen des 6. Forums Solarenergie Niedersachsen vorgestellt. Ihre Präsentation zeigt, wie sie mit ihren Partnern kooperieren und welche Optionen sich für die Eigentumsverhältnisse ergeben. 

Neue Rolle für Kommunen

Kommunen können ebenso wie Bürgerenergiegenossenschaften eigene Solarparks entwickeln und betreiben. Hierfür sind verschiedene Konstellationen möglich: die Kommune ist alleinige Eigentümerin, die Kommune ist Genossenschaftsmitglied und über diesen Weg beteiligt oder die Kommune verfügt über kommunale Stadtwerke, die eine PV-Freiflächenanlage bauen und betreiben. Projekte sind sowohl möglich auf Flächen, die der Kommune gehören als auch auf privaten Flächen unter Einbeziehung der Eigentümer. Die LaNEG hat auch hierfür ein Infoblatt erarbeitet: „Wie Gemeinden und Bürgerenergie-Genossenschaften zusammen die lokale Energiewende beflügeln“.

Eine weitere Variante im Zusammenspiel von kommunalem Stadtwerk und Bürgerenergiegenossenschaft wurde im Landkreis Northeim realisiert. Dort ist 2022 ein Solarpark in Betrieb gegangen, der sich im Eigentum eines kommunalen Stadtwerks befindet und an dem die Genossenschaft finanziell beteiligt ist. Näheres zum Projekt beschreibt unser Artikel und die Präsentation des Stadtwerks EAM.

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