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Die Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes sieht bei der Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen eine bevorzugte Nutzung von altlastenverdächtigen Flächen vor. Doch welches Potenzial bieten diese Flächen für den PV-Ausbau in Niedersachsen? Und was gibt es bei der Nutzung dieser Flächen zu bedenken? Wir haben eine erste Analyse zu dieser Fragestellung durchgeführt und das grundsätzliche Potenzial abgeschätzt.
Die Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes soll unter anderem dazu beitragen, den Ausbau der Erneuerbaren weiter zu beschleunigen. Um einen klaren Rahmen zu schaffen, wurden in der Novelle u.a. Flächen definiert, die bevorzugt mit PV-Freiflächenanlagen bestellt werden sollen. Hierzu zählen neben Mooren, besonders feuchten, trockenen oder erosionsgefährdeten Böden auch altlastenverdächtige Flächen. Um eine erste Abschätzung der Relevanz altlastenverdächtiger Flächen für den PV-Zubau in Niedersachsen zu geben, haben wir potenzielle Flächen unter die Lupe genommen.
Im Kontext der altlastenverdächtigen Flächen sind in Niedersachsen rund 10.000 Standorte bekannt. Die Flächen verteilen sich auf die folgenden Größenkategorien:
Tabelle: KEAN, Datenquelle: LBEG
Insgesamt gibt es in Niedersachsen demnach altlastenverdächtige Flächen in einer Größenordnung von knapp 9.000 Hektar. Werden diese Flächen mit Freiflächen-PV-Anlagen bestellt, ergibt sich ein Potential von etwa 9 Gigawatt Leistung. Zur Orientierung: Derzeit sind in Niedersachsen insgesamt rund 7,1 Gigawatt PV-Leistung installiert, davon 0,8 Gigawatt auf Freiflächen. Bis zum Jahr 2035 sollen 15 Gigawatt auf Freiflächen installiert sein.
Bei der Bewertung dieses grundsätzlich großen Potenzials muss jedoch bedacht werden, dass gut die Hälfte des Flächenpotenzials der Kategorie „kleiner als 4 Hektar“ zuzuordnen ist. Fast 7000 der potenziellen Standorte sind sogar kleiner als ein Hektar, was in den meisten Fällen die Wirtschaftlichkeit in Frage stellen dürfte.
Welche Flächen sind potenziell nutzbar?
Darüber hinaus ist auch die Frage entscheidend, ob der aktuelle Zustand der Flächen und die Entfernung zum nächsten Netzanschlussknoten eine PV-Nutzung zulässt. Da aktuell noch keine detaillierteren Informationen vorliegen, haben wir zunächst eine erste grobe Einschätzung zur aktuellen Nutzung auf der Grundlage vorhandener Informationen vorgenommen.
Potenziell nutzbar sind z.B. Altablagerungen, die aktuell als Ackerland, Brachland, Grünland und Waldflächen (jeweils über 1.000 ha) genutzt werden; diese kommen zusammen auf gut 5.200 Hektar. Andere relevante Kategorien wie z.B. Wohnbauflächen (ca. 700 ha), Lager und Depot (600 ha) oder Sportanlagen (300 ha) sind dagegen nicht für Freiflächen-Photovoltaik geeignet.
Weitere Einschränkungen des Flächenpotenzials können sich aus einer Gefährdung durch die Altablagerung ergeben. Während für etliche der Flächen bekannt ist, dass sie kein Gefährdungspotential aufweisen, gibt es auch Flächen, die aufgrund von Gefährdungen nicht genutzt werden können, oder deren Gefährdungspotential noch nicht abschließend bewertet ist.
Es muss deshalb im Einzelfall geprüft werden, ob die Gefährdungsstufe eine Bestellung der Flächen mit PV-Anlagen zulässt. Mit Blick auf die wirtschaftlichen Vorteile einer PV-Nutzung der bisher brachliegenden Altlastflächen sind die Landkreise jedoch gut beraten, die Nutzung dieser Flächen in Betracht zu ziehen.
Fazit: Das theoretische Potenzial für den PV-Zubau auf altlastenverdächtigen Flächen ist mit einer Größenordnung von knapp 9.000 Hektar bzw. etwa 9 Gigawatt erheblich. Durch verschiedene Faktoren, die bei der Betrachtung der Flächen einbezogen werden müssen – sei es die Größe der jeweiligen Flächen, die derzeitige Nutzung oder das Gefährdungspotenzial – wird das tatsächlich nutzbare Flächenpotenzial jedoch deutlich verringert. Dennoch sollten die potenziell verfügbaren Flächen durch die Kommunen und Landkreise genauer geprüft werden, damit der PV-Zubau in Niedersachsen weiter an Fahrt gewinnt.
Dr. Sarah Kajari-Schröder
0511 89 70 39-54
sarah.kajari-schroeder [at] klimaschutz-niedersachsen.de