Rahmenbedingungen
Im Vorfeld der Ausschreibung klärt die Gemeinde Sachsenhagen die Eckpunkte für die Ausschreibung: Wie groß ist die verfügbare Dachfläche, wieviel Strom kann dort erzeugt werden, welche Menge kann in den Gebäuden direkt verbraucht werden und soll folglich geliefert werden? Das Vergabevolumen (Vergabewertgrenze) muss abgeschätzt werden. Für Letzteres wurden zugängliche Daten zu Gestehungskosten (z.B. von Fraunhofer ISE) zuzüglich einer Rendite für den Investor angenommen. Da das geschätzte Volumen unter 215.000 Euro liegt, ist eine nationale Ausschreibung nach der UVgO durchzuführen. Läge das geschätzte Vergabevolumen höher, müsste europaweit ausgeschrieben werden.
Fehlt in der Verwaltung das Fachwissen zu PV, kann auch ein Solateur oder Energieberater eine Berechnung von erzeugter Menge und erwartetem Eigenverbrauch vornehmen. Im übrigen sollte mit dem Netzbetreiber im Vorfeld geklärt werden, welche maximale Anschlussleistung an das Netz möglich ist.
Bürgerbeteiligung
Der Gemeinde ist es wichtig, dass sich auch Bürgerinnen und Bürger an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien beteiligen können. In die Leistungsbeschreibung wurde deshalb eine Bürgerbeteiligung von mindestens 49% am Investitionsvolumen aufgenommen. In der Praxis können damit sowohl Bürgerenergiegenossenschaften bieten als auch Unternehmen, die sich mit einer Genossenschaft zusammentun bzw. Bürgerbeteiligung an dem Projekt ermöglichen. Zur Leistungsbeschreibung
Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Schaumburg, dessen Vergabestelle hier als Dienstleister für die Gemeinde agiert und das Verfahren formal abwickelt. Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal Niedersachsen veröffentlicht.
Neben dem Preis müssen Bieter auch Eignungskriterien erfüllen und Referenzen von bereits realisierten Projekten nachweisen. Verfügen Bieter bislang nicht über Erfahrung mit PV-Projekten, können sie sich mit anderen zusammenschließen, die bereits Projekte realisiert haben. Diese sogenannte Eignungsleihe ist unter anderem in § 34 UVgO geregelt. Man kann sich der Eignungsleihe auf verschiedenen Wegen bedienen. Die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft oder die Vereinbarung einer Bietergemeinschaft ist dabei genauso möglich, wie eine reine Nachunternehmerschaft.
Zuschlag
Der Zuschlag geht in dieser Ausschreibung an eine örtliche Bürgerenergiegenossenschaft. Sie hat sowohl die Anforderungen der Ausschreibung (Eignungskriterien und Referenzen) erfüllt als auch einen günstigen Preis für die Lieferung von PV-Strom angeboten.
Kalkulation des Angebots
Bei der Erstellung von Angeboten muss eine Bürgerenergiegenossenschaften ebenso wie andere Anbieter die gegebenen Rahmenbedingungen beachten und eine Kalkulation erstellen, die sowohl für die Gemeinde einen interessanten Preis für den PV-Strombezug beinhaltet als auch für die Genossenschaftsmitglieder eine gewisse Dividende sichert. Risiken, Steuern und zusätzliche Kosten, die sich aus dem Leistungsverzeichnis ergeben, müssen einkalkuliert werden. Die Rahmendaten der Kalkulation finden Sie in der Präsentation der Bürgerenergiegenossenschaft Schaumburg.
Vertrag
Als Grundlage für den Abschluss von entsprechenden Verträgen zwischen Kommunen und Investoren hat der Landkreis Schaumburg ein Muster für einen Gestattungs- und Stromliefervertrag erarbeitet. Er beinhaltet die Pflichten der Vertragspartner, Laufzeiten, Preisanpassungen, Rückbau und Weiteres.

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