§ 18 NKlimaG

Pflichtaufgabe Klimaschutz: Wirksam durch klare Finanzierung, Rollenklärung und fachliche Begleitung

Das Land Niedersachsen hat im Jahr 2025 eindrücklich gezeigt, was passiert, wenn kommunaler Klimaschutz zur Pflicht wird: Das Thema ist in den Verwaltungen fest verankert, und zwar nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als kontinuierlicher Arbeitsauftrag mit klarer Zuständigkeit und klarem Ziel sowie verlässlicher Finanzierung. Wir fassen zusammen.

18 NKlimaG macht‘s möglich

Mit § 18 NKlimaG ist Klimaschutz zur Pflichtaufgabe und damit Teil des kommunalen Kerngeschäfts geworden: Abstimmungen, die mehrere Fachbereiche betreffen, werden verbindlicher und Klimaschutz kann vielerorts, sowohl innerhalb der Verwaltung als auch gegenüber Politik und Öffentlichkeit, konsequenter verhandelt werden.

Zum Hintergrund: Das Land finanziert für Landkreise und kreisfreie Städte Personalstellen für Fördermittelberatung und Klimaschutzmanagement und ergänzt dies durch eine jährliche Pauschale für Klimaschutzprojekte und -aktivitäten (Konnexitätsprinzip). Bereits Anfang 2025 wurden somit mehr als 70 Personalstellen verstetigt und geschaffen – Personal, das die Kommunen nicht nur für die technischen Modernisierungs- und Transformationsleistungen benötigen. Es geht also nicht um ein einfaches Mehr an Klimaschutz, sondern um die beständige Koordination der Modernisierung kommunaler Liegenschaften, den Umstieg auf Elektromobilität und die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern. Indirekt stabilisiert die Pflichtaufgabe auch die Klimaschutzarbeit in der Fläche: Die Fördermittelberatung auf Landkreisebene unterstützt kreisangehörige Kommunen, ohne ihre Förderfähigkeit zu gefährden.

Kompetenzausbau mit Lernkurve

2025 war darüber hinaus ein Jahr des gemeinsamen Kompetenzaufbaus. Viele Landkreise und kreisfreie Städte haben intensiv daran gearbeitet, ihre Emissionsquellen zu untersuchen und Reduktionshebel zu identifizieren, damit aus abstrakten Zielen praktische steuerbare Programme werden. Wir als KEAN haben Kommunen dabei als Praxispartnerin nachhaltig unterstützt, unter anderem mit einem Treibhausgasbilanzierungstool, Schulungen, Fragestunden und regelmäßigem Erfahrungsaustausch. Dieses Engagement setzen wir fort. Der intensive Austausch ermöglicht auch künftig eine gemeinsame Lernkurve, indem wir Knowhow teilen und Maßnahmen weiterentwickeln.

Christoph Runden und Celestine Kumlehn, Stadt Emden

In der Praxis ist Klimaschutz eine Querschnittaufgabe

Wie sich dieses Teamwork in der Praxis anfühlt, zeigen Einblicke aus den Kommunen. In Emden ist das Klimaschutzmanagement mit Klimaschutzmanager Christoph Runden seit Jahren etabliert. Gerade hier wird sichtbar, was die Pflichtaufgabe zusätzlich bringt: Rückhalt und Planungssicherheit, nicht nur politisch, sondern auch innerhalb der Verwaltung: „Dass die Aufgabe nun zu einer gesetzlichen Pflicht geworden ist, bestärkt unsere Arbeit und zeigt umso mehr unsere Daseinsberechtigung. Außerdem schafft dies auch langfristige Sicherheit für die Stelle.“ Damit Verbindlichkeiten auch wirklich Tempo erzeugen, braucht es Personal zur Koordination und Integration vielfältiger Beiträge ganz unterschiedlicher Akteure. Denn eigentlich ist Klimaschutz kein Solokonzert, sondern funktioniert wie ein Orchester: viele Mitspieler, viele Schnittstellen, viele Instrumente. Christoph Runden betont: „Mittlerweile sind 2,5 weitere Personen im Klimaschutz tätig. Die Arbeit im Team ist deutlich motivierender!“

Workshop Förderung für Klima- und Umweltschutz im kommunalen Umfeld

Im Landkreis Schaumburg zeigt sich ein weiteres, für Niedersachsen typisches Bild: Viele Kommunen fangen nicht bei null an. Der Landkreis erstellt bereits seit den 1990er Jahren Energieberichte - später ergänzt um Klimaschutzkonzepte und Masterplan - und arbeitet eng mit der 2021 gegründeten Energieagentur zusammen. § 18 NKlimaG macht einen spürbaren Unterschied. „Durch die Pflichtaufgaben zum Klimaschutz nach § 18 ist das Personal im Bereich Klimaschutz aufgestockt worden und das Thema in der Verwaltung und Politik damit nochmal präsenter“, fasst es Dr. Elke Mannigel von der Energieagentur Schaumburg zusammen. „Dadurch wird Klimaschutz immer mehr auch als wichtige Querschnittsaufgabe gesehen und nicht nur als zusätzliche Belastung.“

Gelebte Kooperation

2025 macht auch deutlich, dass die Pflichtaufgabe nicht automatisch schnellere Erfolge generiert, sondern häufig zunächst bessere Grundlagen ermöglicht.  Christoph Runden ist überzeugt: „Das konkrete Festlegen von (Zwischen-) Zielen und die damit verbundenen Darstellungen und Simulationen, wie diese Ziele erreicht werden können, war sehr aufschlussreich.“ Parallel zeigt Schaumburg, wie sehr Umsetzung von Kooperation lebt: Dr. Elke Mannigel berichtet über einen Workshop mit Akteuren aus der Förderlandschaft, bei dem kommunale Antragsteller mit den Fördermittelgebern und ihren Angeboten direkt in Kontakt kamen: „Das hat erstaunlich gut funktioniert“, so Mannigel. Zugleich bleib der Engpass real: „Gern hätte ich noch mehr Zeit gehabt, um in die einzelnen Kommunen zu fahren und direkt vor Ort bei Projekten und deren Entwicklung zu unterstützen.“ Auch wenn also nicht allen Engpässen begegnet werden kann, schafft § 18 vielerorts sichere Grundlagen für eine bessere fachliche Betreuung kreisangehöriger Kommunen.

Der Blick auf 2026 ist entsprechend handlungsorientiert: Celestine Kumlehn (Stadt Emden) wünscht sich, „(… ) dass 2026 ein Jahr wird, in dem wir konkrete Klimaschutzmaßnahmen nicht nur planen, sondern wirklich sichtbar umsetzen.“ Als nächstes wollen Christoph Runden und Celestine Kumlehn die Umstellung erster kommunaler Gebäude zur erneuerbaren Wärmeversorgung in Angriff nehmen. „Dazu braucht es Planungssicherheit bei Gesetzen und Förderprogrammen, aber auch noch den ein oder anderen Anreiz auf höherer Ebene.“, ergänzt Christoph Runden. Das gesetzlich verbindliche Ziel – Treibhausgasneutrale Verwaltung bis 2040 – haben sie dabei schonmal auf ihrer Seite.  

Ein Modell nicht nur für Niedersachsen

Die Arbeit mit § 18 NKlimaG zeigt uns, dass kommunaler Klimaschutz besonders wirksam wird, wenn er verbindlich ist. Mit personeller Finanzierung, Rollenklärung und fachlicher Begleitung prägt die kommunale Pflichtaufgabe sowohl langfristige strategische Entscheidungen als auch das konkrete Handeln auf Fach- und Führungsebene.

Kontakt

Philipp Steiner

0171 913 54 10
philipp.steiner [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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