Stimmen zur neuen BEG

Reform der BEG sorgt bei Verbänden für Kritik

Ende Juli wurde die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) vorgelegt, die zu zahlreichen Diskussionen geführt hat. Wenngleich der Fokus auf Sanierungen gelobt wurde, gab es auch Kritik am kurzfristigen Vorgehen und an der Reduzierung der Fördersätze. Wir haben die wichtigsten Stimmen aufgegriffen und die Bedeutung der Reform für Niedersachsen eingeordnet.

„Mit der kurzfristen Änderung der Förderung energetischer Gebäudesanierung geht jede Planungssicherheit verloren." Mit diesem Urteil zur Reform der BEG stand die Bundesingenieurkammer in der vergangenen Woche nicht allein da – denn zahlreiche neue Regelungen traten unmittelbar nach der Verkündigung im Bundesanzeiger in Kraft und ließen wenig Zeit für Reaktionen.

Kürzung der Fördersätze als falsches Signal?

Das kurzfristige Vorgehen war jedoch nicht der einzige Kritikpunkt, den verschiedene Interessengruppen, Verbände und Organisationen bemängelten. Insbesondere die Kürzung der Fördersätze sei ein falsches Signal in Zeiten von Inflation und Materialknappheit und ließe „Eigentümerinnen und Eigentümer im Regen stehen", so die Deutsche Umwelthilfe. Dabei soll die BEG-Reform laut BMWK gerade dafür sorgen, „dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren". Hintergrund ist eine einfache Rechnung: Da die verfügbaren Haushaltsmittel für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) begrenzt sind, sorgt eine Reduzierung der Fördersätze dafür, dass mehr Eigentümer und Eigentümerinnen eine Förderung erhalten können – wenngleich sich die Fördersumme für den Einzelnen reduziert.

Der Eigentümerverband "Haus & Grund" gab in diesem Zusammenhang jedoch zu bedenken, dass es angesichts steigender Handwerkerpreise und Materialkosten fraglich sei, ob mit niedrigeren Fördersätzen tatsächlich mehr Menschen sanieren würden. In diesem Zusammenhang thematisieren verschiedene Verbände zudem soziale Fragen. Dr. Simone Peter, Präsidentin vom Bundesverband Erneuerbare Energien, betont zum Beispiel, dass es zwar richtig sei, „die Mittel in der Breite zu streuen. Die Bundesregierung sollte aber noch weiter gehen und wirklich allen Hauseigentümer:innen ein Angebot zur Gebäudemodernisierung machen."

Dem Gebäudebestand kommt im Zuge der Wärmewende eine zentrale Bedeutung zu.

Einkommensschwache Haushalte benötigen stärkere finanzielle Unterstützung bei Sanierungsvorhaben

Dass diese Angebote für einkommensschwache Haushalte dringend nötig sind, zeigt eine aktuelle Studie vom Öko-Institut (im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe). Darin wird dargestellt, dass Personen mit einem geringeren Einkommen häufiger in älteren und schlechter sanierten Gebäuden wohnen. Demnach seien rund 45 % der Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen Menschen mit geringerem Einkommen (im untersten Einkommensdrittel) leben, dringend sanierungsbedürftig. Sanierungen in diesen Gebäuden würden zu besonders großen Ersparnissen führen – sowohl finanziell als auch im Hinblick auf die CO2-Emissionen – können jedoch aufgrund fehlender finanzieller Mittel häufig nicht durchgeführt werden.

Den sozialen Aspekt bringt auch Dr. Susanne Schmitt vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) ins Spiel – und zwar in Hinsicht auf den klimafreundlichen sozialen Wohnungsbau. Dieser könne aus ihrer Sicht ins Stocken geraten: „Die sozialorientierte Wohnungswirtschaft braucht eine attraktive Gebäudeförderung, um bezahlbares und zugleich klimagerechtes Wohnen zu ermöglichen. [...] Die Folge wird sein: Im aktuell ohnehin schwierigen Investitionsumfeld werden dringend benötigte Klimaschutzmaßnahmen noch stärker zurückgefahren."

Fokus auf Sanierungen wird begrüßt

Positiv bewertet wird von vielen die Schwerpunktsetzung auf die Sanierung – da dort das größte Einsparpotenzial vorhanden ist. Laut BMWK ist der Effekt für Energieeinsparungen und Klimaschutz bei der energetischen Gebäudesanierung 4,5-mal höher als beim Neubau. Der stärkere Fokus auf Sanierungen solle sich demnach auch in den bewilligten Fördergeldern deutlich niederschlagen. Während 2021 noch rund 8 Milliarden Euro für die Sanierungsförderung ausgegeben wurden, sind es aktuell (Ende Juli 2022) bereits rund 9,6 Milliarden Euro. Im Jahresverlauf sollen letztlich rund 12-13 Mrd. Euro für Sanierungen ausgegeben werden und nur noch ca. 1 Mrd. Euro für den Neubau.

Bringt die Reform mehr Schwung für den Einbau einer Wärmepumpe in Niedersachsen?

Doch was bedeutet die Änderung der BEG für Niedersachsen? Im Bundesvergleich hinkt Niedersachsen weniger im Bereich der Sanierung (Anteil unsanierter Wohngebäude = 34,6%; im Bundesschnitt = 36,1%), sondern insbesondere im Bereich der Anlagentechnik und der zur Beheizung eingesetzten Energieträger hinterher. So wurden im Neubau im Jahr 2021 noch in 44% der Fälle Heizungen eingesetzt, die Gas zum Heizen nutzen. Die klimafreundliche Wärmepumpe wurde 2021 im Neubau zwar erstmals häufiger als Gas-Heizungen eingebaut, nämlich in 46% der neu genehmigten niedersächsischen Wohngebäude – im gesamten Bundesgebiet waren es jedoch bereits rund 61%.

Zudem wird die Wärmepumpe nicht nur im Neubau, sondern auch im niedersächsischen Gebäudebestand seltener zur Beheizung eingesetzt als im Bundesdurchschnitt. Das zeigen offizielle Zahlen des Landesamtes für Statistik in Niedersachsen, die Ende Juli 2022 veröffentlicht wurden (Bezug auf den letzten Mikrozensus 2018). Während in Niedersachsen nur in rund 1,3% der Wohngebäude eine Wärmepumpe zur Beheizung genutzt wurde, waren es im Bundesschnitt immerhin 1,9%. Da die Zahlen aus 2018 stammen – und in Niedersachsen weniger Wärmepumpen zugebaut wurden als im Bundesschnitt – dürfte sich die Diskrepanz weiter erhöht haben.

Insofern ist die Streichung der Förderfähigkeit gasbetriebener Heizsysteme im Sinne der Wärmewende speziell in Niedersachsen sehr zu begrüßen und dürfte der Wärmepumpe den dringend benötigten Auftrieb geben – denn hier spielt sie weiterhin eine zu geringe Rolle.

Fördersätze für Wärmepumpen reduziert – mit Ausnahmen

Auch wenn die Fördersätze für Wärmepumpen zum Teil verringert wurden, dürften bei gleichzeitiger Streichung der Förderung gasbetriebener Heizungen in Zukunft mehr geförderte Wärmepumpen in Niedersachsen (und Deutschland) eingebaut werden als bislang. Bei vielen niedersächsischen Einwohnerinnen und Einwohnern ist die befürchtete Schlechterstellung für die Wärmepumpen-Förderung im Übrigen nicht zwingend zu erwarten: Laut der BDEW-Studie „Wie heizt Niedersachsen?" sind nämlich knapp 31% der Heizungsanlagen in niedersächsischen Wohnungen 20 Jahre oder älter – sodass der neu eingeführte Heizungs-Tausch-Bonus (bei mehr als 20 Jahre alten Gas-Heizungen) beansprucht werden kann.

Wer also plant, vor dem 14. August noch Anträge für die alte BAFA-Förderung für Wärmepumpen einzureichen, sollte nochmal kalkulieren. In vielen Fällen lohnt sich eine Beantragung vor dem 14. August tatsächlich, da man höhere Fördersätze erhält. Der Bundesverband Wärmepumpe hat jedoch nachgerechnet, dass es auch Fälle gibt, bei denen die neuen Fördersätze genauso hoch, bzw. sogar höher sind als zuvor.

Quelle: Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP)

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