- Arbeitsfelder
- Themen
- Energieberatung
- Förderprogramme
- Gesetze + Normen
- Aus der Praxis
- Aktuelles
- Veranstaltungen
- Über uns
Bei der Bundesnetzagentur sind mittlerweile rund zwei Millionen Stromerzeugungsanlagen wie z. B. Photovoltaik- oder KWK-Anlagen registriert. Trotzdem sind weiterhin zahlreiche Anlagen nicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet. Um das zu ändern, hat die Bundesnetzagentur eine Registrierungsfrist für die Meldung von Stromerzeugungsanlagen festgelegt, die am 31. Januar 2021 endet.
Veröffentlicht am: 15. Januar 2021Bis zum Ende der Registrierungsfrist müssen noch etwa 350.000 Stromerzeugungsanlagen gemeldet werden (Stand: Anfang Januar). Im Januar dürften zwar viele Registrierungen durchgeführt werden, dennoch könnten laut aktueller Prognosen der Bundesnetzagentur rund 130.000 Stromerzeugungsanlagen ab Februar von einem Förderstopp betroffen sein. Der Grund hierfür: Sind Anlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, bis zum 31. Januar nicht im Marktstammdatenregister registriert, so wird die Einspeisevergütung zunächst gestoppt. Die Registrierungsfrist gilt im Übrigen auch für Batteriespeicher, die ebenfalls angemeldet werden müssen.
Was passiert nach dem Ende der Registrierungsfrist?
Auch nach dem Ende der Frist können Sie Ihre Anlage noch im Marktstammdatenregister anmelden. Sobald die Registrierung Ihrer Anlage abgeschlossen ist, erhalten Sie die eingefrorenen Vergütungen rückwirkend vollständig nachgezahlt. Die vollständige Nachzahlung der Vergütungen wurde erst im letzten Moment im EEG2021 festgesetzt – zuvor war eine Minderung der Nachzahlungen um 20 Prozent vorgesehen.
Wie kann ich meine Anlagen registrieren?
Um eine Nachmeldung und bürokratischen Aufwand zu vermeiden, sollten Sie Ihre Anlagen zeitnah registrieren. In der Registrierungshilfe des Marktstammdatenregisters können Sie sich vorab über die Daten informieren, die für die Registrierung benötigt werden.
Die Registrierung selbst können Sie schließlich unter folgender Adresse online durchführen: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR