Leak zur EEG-Novelle

Sind kleine PV-Anlagen auch ohne Förderung wirtschaftlich?

In der aktuellen Diskussion um die EEG-Novelle stehen unter anderem kleine Photovoltaikanlagen im Fokus. Ein kürzlich bekannt gewordenes Arbeitspapier* des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) stellt eine Abschaffung der Einspeisevergütung für solche Anlagen ab 2027 in Aussicht. Begründung: Kleine PV-Anlagen seien mittlerweile auch ohne Förderung wirtschaftlich. Doch hält diese Pauschalaussage einer Praxisprüfung stand? Wir haben die Wirtschaftlichkeit typischer Dachanlagen in Niedersachsen analysiert.

Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage ergibt sich aus dem Verhältnis von Investitions- und Betriebskosten zu den erzielten Erträgen. Diese entstehen aus zwei Quellen:

  • Einsparungen durch Eigenverbrauch: Strom, der selbst genutzt wird, muss nicht aus dem Netz bezogen werden – das ist der wirtschaftlich wertvollste Anteil.

  • Erlöse aus Überschüssen: Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kann eingespeist werden und wird bisher über die feste EEG-Einspeisevergütung vergütet.

Als wirtschaftlich gelten Anlagen im privaten oder kommunalen Bereich in der Regel dann, wenn sie sich innerhalb ihrer technischen Lebensdauer von etwa 25–30 Jahren selbst finanzieren und zusätzlich eine gewisse Rendite beziehungsweise einen Puffer für Reinvestitionen (z. B. den Austausch des Wechselrichters) erwirtschaften.

Eine einheitliche Definition für eine „richtige“ Amortisationszeit gibt es allerdings nicht. Die niedersächsische PV-Pflicht (§ 32a NBauO) orientiert sich an einer Grenze von 20 Jahren als „wirtschaftlich zumutbar“ (FAQ). In der Praxis liegen die Erwartungen meist darunter: Private Haushalte zielen häufig auf 12–15 Jahre, Unternehmen oft auf deutlich kürzere Zeiträume von etwa 8–12 Jahren (KMU) oder 4–5 Jahren in der Großindustrie.

 

Systemwechsel: Von der festen Vergütung zur stärkeren Marktintegration

Bisher garantierte die Einspeisevergütung über 20 Jahre eine hohe Planungssicherheit. Diese war ein wichtiger Treiber für den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Mit dem „Solarspitzengesetz“ von 2025 wurde dieses System bereits teilweise verändert: Bei negativen Börsenpreisen entfällt die Vergütung zeitweise.

Der aktuelle Entwurf zur EEG-Novelle geht jedoch noch einen Schritt weiter. Für neue Anlagen unter 25 kWp könnte die feste Einspeisevergütung künftig vollständig entfallen. Betreiberinnen und Betreiber müssten überschüssigen Strom dann auf andere Weise nutzen oder vermarkten.

Überschussstrom könnte beispielsweise:

  • direkt vermarktet werden: Verkauf über Dienstleister am Strommarkt. Dafür fallen in der Regel fixe Gebühren an, zudem schwanken die Erlöse.

  • mit Nachbarn geteilt werden:: § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem erneuerbarem Strom.

  • unentgeltlich abgegeben werden: Technisch einfach, wirtschaftlich jedoch ein Totalverlust, da für eingespeisten Strom keine Erlöse erzielt werden.

Lohnen sich private Dachanlagen auch ohne EEG-Förderung?

 

Was heißt das für eine kleine Dach-PV Anlage in Niedersachsen? 

Wir haben mit der Software PV*Sol die Erträge für ein typisches Einfamilienhaus in Hannover simuliert. Grundlage waren ein Jahresstromverbrauch von 4.000 kWh und ein Strompreis von 30 ct/kWh.

Für die Berechnung haben wir marktübliche, optimistische Systemkosten angesetzt:

  • Photovoltaik-Anlage: 1.000 €/kWp

  • Batteriespeicher: 500 €/kWh

Als Speicherkapazität wurde 1 kWh pro kWp installierter PV-Leistung angenommen – ein praxisnaher Richtwert, um den Eigenverbrauch zu maximieren.

Berechnete Amortisationszeiten in Jahren: 

Die Analyse zeigt: 

  • Wirtschaftlichkeit sinkt deutlich: Ohne EEG-Förderung verlängert sich die Amortisationszeit deutlich. Bei einer 10‑kWp-Anlage ohne Speicher erhöht sich die Zeit bis zur Kostendeckung auf mehr als das Doppelte – von 11,4 auf 30 Jahre –, wenn der Überschussstrom unentgeltlich abgegeben wird.
  • Größe kann zum Risiko werden: Kleine 5‑kWp-Anlagen bleiben dank hohem Eigenverbrauch oft unter der 20-Jahres-Grenze. Größere 10‑kWp-Anlagen, die das Dach besser ausnutzen, rutschen ohne Vergütung schnell in den Bereich der Unwirtschaftlichkeit.
  • Speicher als Chance: Ein Batteriespeicher verbessert die Amortisationszeiten, weil mehr Strom selbst genutzt werden kann. Perspektivisch werden Speicher noch wichtiger, wenn sie flexibel sowohl PV-Strom als auch Netzstrom speichern und Ladepunkte von Elektroautos einbinden dürfen. So lassen sich künftig zusätzliche Erlöse aus dem Stromhandel erzielen.

 

Kollisionskurs mit der niedersächsischen PV-Pflicht

Die niedersächsische PV-Pflicht verlangt, dass neue oder sanierte Dächer ab 50 m² mindestens zur Hälfte mit Photovoltaik belegt werden. Für ein typisches Einfamilienhaus entspricht das oft Anlagen um oder über 10 kWp.

Fällt die Einspeisevergütung weg, steigt die Amortisationszeit großer Anlagen schnell über 20 Jahre. Nach aktueller Rechtsauslegung der NBauO wäre eine Vollbelegung dann nicht mehr „wirtschaftlich zumutbar“.

Die Folge: Hausbesitzende würden vermehrt kleinere Anlagen installieren, die besser auf den Eigenverbrauch zugeschnitten sind. Das bedeutet einen Verlust an Potenzial für die allgemeine Stromversorgung – Dächer würden künftig weniger zur Energiewende beitragen.

 

Fazit

Die Aussage des BMWE, kleine Anlagen seien „auch ohne Förderung oft wirtschaftlich“, stimmt technisch nur für sehr kleine, eigenverbrauchsoptimierte Anlagen. Der Preis dafür: Wirtschaftliche PV-Anlagen würden künftig tendenziell kleiner werden.

Ohne Einspeisevergütung lohnt es sich vor allem, Strom selbst zu verbrauchen. Wer mehr produziert, als er selbst benötigt, trägt das volle Marktrisiko oder verschenkt seinen Strom. Für die Energiewende in Niedersachsen bedeutet das: Die Wirtschaftlichkeit für Einzelne wird gesichert, gleichzeitig sinkt jedoch die Dynamik beim Ausbau dezentraler PV-Kapazitäten. Statt Dachflächen als strategischen Beitrag zur gemeinschaftlichen Energiewende zu nutzen, werden sie primär als Instrument für private Stromkostenoptimierung interessant.

Damit steigt der Druck auf die Freiflächen zum notwendigen PV-Ausbau. In dem geleakten Arbeitspapier heißt es: „Um die Kosteneffizienz des Ausbaus der Solarenergie zu stärken, wird dabei zukünftig ein stärkerer Fokus auf kostengünstige Freiflächenanlagen gelegt.“ 

Diese Aussage blendet jedoch die Flächenfrage aus. Freiflächenanlagen produzieren Strom zwar tatsächlich günstiger: Laut Fraunhofer ISE liegen die Stromgestehungskosten für Freiflächen bei 4,1–5,0 ct/kWh, für kleine Dachanlagen bei 6,3–14,4 ct/kWh. 

Dieser Kostenvergleich berücksichtigt jedoch nicht die besonderen Vorteile von Dachflächen: Sie konkurrieren nicht mit Landwirtschaft, Naturschutz oder Siedlungsentwicklung. Jede Kilowattstunde vom Dach ersetzt eine Kilowattstunde aus Freiflächen.

Welche Flächen in Niedersachsen für Freiflächen-PV benötigt werden, zeigt unsere Flächennutzungskarte:

 

Klar ist: Wer Dachanlagen durch Freiflächen-PV ersetzt, muss diese Flächenkonkurrenz bedenken und in die Planung einbeziehen.

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*Hinweis zum Arbeitsentwurf: Die im Artikel beschriebenen Änderungen beziehen sich auf einen Arbeitsentwurf des BMWE – ein Kabinetts- oder Parlamentsbeschluss liegt noch nicht vor. Mehrere seriöse Medien, darunter tagesschau.de und SZ, haben den Inhalt bestätigt: Demnach könnte die Förderung für neue kleine PV-Anlagen bis 25 kWp wegfallen, überschüssiger Strom müsste größtenteils selbst verbraucht oder gespeichert werden, und für kleine Anlagen ist eine Smart-Meter-Pflicht vorgesehen. Für bestehende Anlagen soll Bestandsschutz gelten. Das vollständige Dokument wurde bei Table.Media veröffentlicht.

Kontakt

Dr. Sarah Kajari-Schröder

0160 947 173 46
sarah.kajari-schroeder [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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