Hinderungsgrund sei nach wie vor die Regelung im Landesraumordnungsprogramm, wonach auf sogenannten Vorbehaltsflächen Landwirtschaft keine Solar-Freiflächenanlagen gebaut werden dürften. Dies gelte sogar in den sogenannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten, die als schwache Anbaustandorte gelten.
Wie zahlreiche Anfragen bei der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen zeigen, ist auch das Interesse von Landwirten groß, in eine Solar-Freiflächenanlage zu investieren. Gerade auf schwachen und trockenen Standorten könnte eine Solaranlage ein Zusatzeinkommen sichern. Meist scheitert ihr Vorhaben jedoch an der besagten Restriktion im Landesraumordnungsprogramm. Denn den zuständigen kommunalen Baubehörden ist es nicht erlaubt, über die Eignung einer Fläche zu entscheiden. Sie müssen die Einstufung einer Fläche als Vorbehaltsfläche Landwirtschaft durch die Raumordnung hinnehmen, auch wenn sie offenkundig nur von geringem Wert für den Anbau von Nutzpflanzen ist.
Bleibt es wie in den letzten sieben Jahren beim durchschnittlichen jährlichen Zubau von 23 MW, so würde das im niedersächsischen Klimaschutzgesetz verankerte Ziel von 15 Gigawatt bis 2035 auf Freiflächen in 621 Jahren erreicht, rechnet die Agentur vor. Bislang produzieren Freiflächenanlagen mit einer Leistung von 700 MW in Niedersachsen Strom.