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Niedersachsen ist an der günstigsten Form der Stromerzeugung, dem Strom aus Solar-Freiflächenanlagen, nur in geringem Umfang beteiligt, wie die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen berichtet. Die Analyse der jüngsten Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur belege das große Defizit des Landes beim Zubau von Solar-Freiflächenanlagen.
Veröffentlicht am: 21. Juli 2022Solar-Freiflächenanlagen hatten schon in den letzten Jahren niedrigere Gestehungskosten als Gas- und Kohlekraftwerke. Hinzu kommt, dass sie Klima und Umwelt schonen. Mit der aktuellen Verknappung fossiler Energie – insbesondere von Erdgas und den damit verbundenen Preissteigerungen – hat sich die Stromerzeugung extrem verteuert. „Mit Solar-Freiflächenanlagen könnte hier entgegengewirkt werden," erklärt Lothar Nolte, Geschäftsführer der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. „Diese Anlagen können bei zügigen Genehmigungsverfahren innerhalb von ein bis zwei Jahren realisiert werden." Allerdings gelinge es in Niedersachsen kaum, Flächen für diese Anlagen zu finden.
In der zweiten Ausschreibung der Bundesnetzagentur in diesem Jahr hatten andere die Nase vorn. Bayern erhielt als größtes Flächenland Zuschläge für 64 Freiflächenanlagen. Niedersachsen als zweitgrößtes Flächenland lediglich für 7 Anlagen. So können auf Basis der aktuellen Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur in Bayern 399 Megawatt auf Solar-Freiflächenanlagen installiert werden, in Niedersachsen 45 Megawatt. „Die Diskrepanz liegt nicht etwa darin begründet, dass aus Niedersachsen die teureren Gebote kämen und deshalb keine Zuschläge erfolgten. Vielmehr mangelt es an Geboten aus Niedersachsen."
Hinderungsgrund sei nach wie vor die Regelung im Landesraumordnungsprogramm, wonach auf sogenannten Vorbehaltsflächen Landwirtschaft keine Solar-Freiflächenanlagen gebaut werden dürften. Dies gelte sogar in den sogenannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten, die als schwache Anbaustandorte gelten.
Wie zahlreiche Anfragen bei der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen zeigen, ist auch das Interesse von Landwirten groß, in eine Solar-Freiflächenanlage zu investieren. Gerade auf schwachen und trockenen Standorten könnte eine Solaranlage ein Zusatzeinkommen sichern. Meist scheitert ihr Vorhaben jedoch an der besagten Restriktion im Landesraumordnungsprogramm. Denn den zuständigen kommunalen Baubehörden ist es nicht erlaubt, über die Eignung einer Fläche zu entscheiden. Sie müssen die Einstufung einer Fläche als Vorbehaltsfläche Landwirtschaft durch die Raumordnung hinnehmen, auch wenn sie offenkundig nur von geringem Wert für den Anbau von Nutzpflanzen ist.
Bleibt es wie in den letzten sieben Jahren beim durchschnittlichen jährlichen Zubau von 23 MW, so würde das im niedersächsischen Klimaschutzgesetz verankerte Ziel von 15 Gigawatt bis 2035 auf Freiflächen in 621 Jahren erreicht, rechnet die Agentur vor. Bislang produzieren Freiflächenanlagen mit einer Leistung von 700 MW in Niedersachsen Strom.