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Mit Verabschiedung des EEG 2021 wurde u.a. festgelegt, dass die sogenannten "Innovationsausschreibungen" auf neue Themenfelder ausgeweitet werden sollten. Diese wurden in der Innovationsausschreibungsverordnung, die zeitgleich mit dem EEG verabschiedet wurde, benannt: Zukünftig soll ein Ausschreibungsvolumen von 50 MW für „Besondere Solaranlagen" also Parkplatz-PV, Agri-PV und Floating PV reserviert werden. Was genau darunter zu verstehen ist und welche Anforderungen für solche Anlagen gelten, soll nun die Bundesnetzagentur (BNetzA) festlegen. Dazu hat sie einen bis zum 16.07.21 angelegten Konsultationsprozess mit Stakeholdern eröffnet.
Veröffentlicht am: 07. Juli 2021Das Potenzial für PV-Anlagen auf Parkplätzen in Niedersachsen liegt nach einer groben Abschätzung der KEAN bei bis zu 4 GW. Das entspricht in etwa der Fläche, die in den letzten 20 Jahren insgesamt an PV in Niedersachsen realisiert wurde. Bisher wurden Einspeiseerlöse von Parkflächen-PV-Anlagen schlechter vergütet als von Dachflächen, obwohl die Kosten insbesondere wegen der Aufständerung höher sind. Um das zumindest teilweise zu kompensieren, hat die niedersächsische Landesregierung im Förderprogramm PV-Batteriespeicher einen Zuschuss von 20€/m² PV-Modul auf Parkflächen aufgenommen.
Bei größeren Anlangen stand die Parkflächen-PV bisher in der EEG-Ausschreibung im direkten Wettbewerb zu klassischen Freiflächenanlagen und hatte auch dort wegen der höheren Kosten kaum eine Chance. Dem will der Gesetzgeber jetzt Rechnung tragen und in der Innovationsausschreibung die Chance auf die Ersteigerung von höheren Vergütungen eröffnen.
Gleiches gilt für PV-Anlagen auf Gewässern. Auch hier gibt es in Niedersachsen ein nicht unerhebliches Potenzial – nach vorsichtiger Schätzung der KEAN in der Größenordnung von 1 bis 2 GW – und damit immerhin so viel, wie in den letzten 5 Jahren in Niedersachsen insgesamt an PV zugebaut wurde. Und hier geht es selbstverständlich nicht darum, natürliche Gewässer wie das Steinhuder Meer mit PV-Anlagen zuzudecken, sondern vorallem darum, künstliche Gewässer wie Tagebauflächen oder Baggerseen teilweise zu nutzen. Für die Umsetzung sind bspw. planungsrechtlich noch viele Fragen offen. Auch wenn erste Untersuchungen (Studie BayWa r.e.) zeigen, dass die Nutzung von Teilflächen naturschutzfachlich sogar Vorteile bieten kann, ist die frühzeitige Abstimmung mit Belangen des Naturschutzes und der Naherholung unabdingbar.
Die Abgabe von Stellungnahmen ist bis spätestens 16. Juli bei der Bundesnetzagentur möglich.