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Um Kommunen beim Ausbau der erneuerbaren Energien noch stärker zu unterstützen, bietet die KEAN die bewährte „Impulsberatung Solar für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ erneut im Rahmen einer Sonderaktion an. Vom 1. August bis zum 15. Oktober 2024 können Kommunen und gemeinnützige Organisationen - unabhängig von bereits erhaltenen Beratungsleistungen - im Rahmen des Angebots zwei kostenfreie Solarberatungen über die Online-Interessenbekundung beantragen.
Veröffentlicht am: 03. Juli 2024Die Dächer von kommunalen Liegenschaften und gemeinnützigen Organisationen, wie z.B. von Schulen, Verwaltungsgebäuden oder Pumpwerken eignen sich im besonderen Maße für den Einsatz mit PV. Kommunen sollten daher hinsichtlich des Solarpotenzials eine Beratung beauftragen. In einem etwa zweistündigen Vor-Ort-Termin wird die Eignung der ausgewählten Gebäude für den Einsatz von Sonnenenergie durch eine von den Kommunen selbst ausgewählte Solarfachkraft (Beraterpool) geprüft. In einem Beratungsbericht werden wirtschaftlich umsetzbare PV-Auslegungskonzepte und mögliche Förderprogramme dargestellt. Mit dem Solarpaket I wurden die Fördersätze für den Anlagenteil über 40kWp (bis 750kWp) um 1,5 ct erhöht.
Der Bericht kann als gute Grundlage für Ratssitzungen dienen, um Beschlüsse für den Einsatz von Solarenergie auf kommunalen Dächern herbeizuführen.
Die Impulsberatung kann als gute Basis für das seit kurzem bereitgestellte Musterleistungsverzeichnis für PV-Anlagen dienen.
Für die Kommunen ist die Beratung im Wert von 900 Euro kostenfrei. Bedingung ist, dass das ausgewählte Gebäude jährliche Energiekosten von mindestens 10.000 Euro aufweisen sollte oder das Potenzial für eine PV-Anlage von mindestens 30 kWp (>300m² Dachfläche) hat. Für Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Regiebetriebe der Kommunen kann eine Impulsberatung Solar nicht gewährt werden. Die Beratung darf nicht in Bezug auf eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne von § 136 NKomVG erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Beratungsleistung bis zum 15. Dezember abgeschlossen sein muss.
Wichtig: Für die Installation von Solarenergieanlagen auf Neubauten greift in Niedersachsen die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), wonach alle Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 50 m² verpflichtet sind, mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit einer entsprechenden Anlage auszustatten. Gebäude, die gewerblich genutzt werden, sind ab dem 1. Januar 2023, Wohngebäude ab dem 1. Januar 2025, alle andere Gebäude ab dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet. Beginnend im Jahr 2025 gilt das Ganze auch bei einer Erneuerung des Daches.
Gemäß Artikel 10 der im April 2024 neu aufgelegten europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2024/1275 EPBD) müssen die Mitgliedsstaaten den Einsatz von geeigneten Solaranlagen wir folgt sicherstellen: bis 31. Dezember 2026 auf allen neuen öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² und auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als:
i) 2000 m² bis 31. Dezember 2027;
ii) 750 m² bis 31. Dezember 2028;
iii) 250 m² bis 31. Dezember 2030.
Die Änderungen müssen zunächst aber noch in nationales Recht umgesetzt werden. Für Neubauten sieht die Richtlinie ebenfalls spezifische Anforderungen vor.
Generell gilt, dass Ausnahmen davon nur möglich sind, wenn eine Solaranlage technisch nicht geeignet oder wirtschaftlich sowie funktional nicht realisierbar ist.
Aufgrund der zu erwartenden PV-Pflicht durch die Richtlinie raten wir Kommunen und gemeinnützigen Organisationen zu einer frühzeitigen Beschäftigung mit dem Thema und empfehlen eine Inanspruchnahme der Impulsberatung Solar.
Mehr Informationen zu der „Impulsberatung Solar für Kommunen“ finden Sie auf der Website. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: impulsberatungen@klimaschutz-niedersachsen.de.
Jörg Rettig
0511 89 70 39-30
joerg.rettig [at] klimaschutz-niedersachsen.de