Wichtig: Für die Installation von Solarenergieanlagen auf Neubauten greift in Niedersachsen die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), wonach alle Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 50 m² verpflichtet sind, mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit einer entsprechenden Anlage auszustatten. Gebäude, die gewerblich genutzt werden, sind ab dem 1. Januar 2023, Wohngebäude ab dem 1. Januar 2025, alle andere Gebäude ab dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet. Beginnend im Jahr 2025 gilt das Ganze auch bei einer Erneuerung des Daches.
Gemäß Artikel 10 der im April 2024 neu aufgelegten europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2024/1275 EPBD) müssen die Mitgliedsstaaten den Einsatz von geeigneten Solaranlagen wir folgt sicherstellen: bis 31. Dezember 2026 auf allen neuen öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² und auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als:
i) 2000 m² bis 31. Dezember 2027;
ii) 750 m² bis 31. Dezember 2028;
iii) 250 m² bis 31. Dezember 2030.
Die Änderungen müssen zunächst aber noch in nationales Recht umgesetzt werden. Für Neubauten sieht die Richtlinie ebenfalls spezifische Anforderungen vor.
Generell gilt, dass Ausnahmen davon nur möglich sind, wenn eine Solaranlage technisch nicht geeignet oder wirtschaftlich sowie funktional nicht realisierbar ist.
Aufgrund der zu erwartenden PV-Pflicht durch die Richtlinie raten wir Kommunen und gemeinnützigen Organisationen zu einer frühzeitigen Beschäftigung mit dem Thema und empfehlen eine Inanspruchnahme der Impulsberatung Solar.
Mehr Informationen zu der „Impulsberatung Solar für Kommunen“ finden Sie auf der Website. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: impulsberatungen@klimaschutz-niedersachsen.de.