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Klimaneutralität ist in aller Munde – Unternehmen, Kommunen, Produkte und Dienstleistungen wie auch Staaten streben es an: alle wollen „klimaneutral" sein, oder zumindest werden.
Die entscheidende Frage ist: Was ist gemeint, wenn man von Klimaneutralität spricht? Denn es gibt wichtige Unterscheidungen zwischen drei Konzepten, die oftmals synonym verwandt werden, aber etwas Unterschiedliches meinen und nicht zum gleichen Ergebnis führen: „Klimaneutralität", „Treibhausgasneutralität" und „CO2-Neutralität". Alle Ansätze beschreiben im Kern einen Ausgleich zwischen Emissionsquellen und –senken.
Veröffentlicht am: 02. Juni 2024Die Klimaneutralität ist die ambitionierteste und umfassendste Form der Neutralität. Laut klimawissenschaftlicher Definition des Weltklimarats beschreibt sie einen Zustand, in dem menschliche Aktivitäten keine Nettoauswirkungen auf das Klimasystem haben. Demnach sollen alle Handlungen unterlassen oder ausgeglichen werden, die das Klimasystem beeinflussen – seien es durch Treibhausgasemissionen aber auch durch biogeophysikalische Effekte. Dazu zählen z.B. Emissionen von kühlenden Aerosolpartikeln, die Verursachung von wärmenden Kondensstreifen sowie Landnutzungsänderung, die zu veränderten Reflektions- und Absorbtionseigenschaften der Erdoberfläche für die Sonnenstrahlung führen (Albedo-Effekt).
Was in der Praxis oftmals gemeint ist, wenn von Klimaneutralität gesprochen wird, ist die Treibhausgasneutralität. Der Fokus liegt, wie der Name verrät, auf der Reduktion und dem Ausgleich von Treibhausgasen. Wichtig ist: Hier werden alle in den internationalen Klimaschutzabkommen (Kyoto-Protokoll und Doha Amendment) aufgelisteten Treibhausgase Kohlendioxid (CO2) Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O Lachgas) und fluorierten Treibhausgasen (die sog. F-Gase) berücksichtigt. Diese werden dann als so genannte CO2-Äquivalente (CO2e) messbar gemacht. Hier wird berücksichtigt, dass die anderen TH-Gase zum Teil einen viel stärkeren individuellen Einfluss auf das Klima haben als CO2, auch wenn sie in viel geringeren Mengen auftreten. Die Nettoauswirkungen der menschlichen Aktivität, die durch biogeophysikalische Effekte das Klimasystem beeinflussen, werden hierbei – anders als bei der Klimaneutralität – vernachlässigt.
Da eine vollständige Einstellung aller menschengemachten Treibhausgasemissionen (Brutto-Null) unrealistisch ist, weil unvermeidbare Restemissionen aus Landwirtschaft, Industrie und Abwasserwirtschaft verbleiben, spricht man auch von Netto-Null. Um Netto-Null zu erreichen, müssen alle vermeidbaren Emissionen vermieden werden. Einzig die unvermeidbaren Restemissionen dürfen und müssen ausgeglichen werden. Ein solcher Ausgleich kann durch die zusätzliche Schaffung und Ausweitung von natürlichen CO2- Senken (Wälder, Böden, und Moore) erreicht werden. Negative Emissionen können auch durch künstliche Senken geschaffen werden.
Das dritte und am wenigsten ambitionierte Ziel ist die CO2-Neutralität. Hierbei werden nur die Emissionen des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) berücksichtigt. Die Emissionen von anderen wichtigen Treibhausgasen werden hier nicht betrachtet, ungeachtet ihrer Auswirkungen auf unser Klimasystem.
Wer plant welche Neutralität?
Die europäischen Klimaziele aus dem „EU Green Deal" beziehen sich auf "Netto-Null-Treibhausgasemissionen" (EU Green Deal), der deutsche Klimaschutzplan 2050 spricht von "Netto-Null-Emissionen" (BMU Klimaschutzplan 2050) und meint damit auch Treibhausgasneutralität, welche im Bundes-Klimaschutzgesetz definiert wird. Das Niedersächsische Klimagesetz zielt ebenfalls auf die Minderung der Treibhausgase und folgt ebenfalls dem Konzept der Treibhausgasneutralität.
Für die Zielsetzung in Kommunen gibt es eine Empfehlung der Umweltbundesamtes, die
Begriffe trennscharf gemäß den oben genannten Definitionen von Treibhausgas- und Klimaneutralität zu verwenden. In der Regel setzen sich Kommunen das Ziel der Treibhausgasneutralität – da es das ist, was Kommunen anstreben und beeinflussen können. Wichtig ist hier wie auch bei Unternehmen der so genannte Bilanzierungsrahmen, also welche Emissionen mit bilanziert werden und welche nicht.
Bei Gebietskörperschaften bezieht sich der Bilanzierungsrahmen i.d.R. auf das Territorium. Das bedeutet, dass Emissionen, die durch importierte Produkte hervorgerufen werden, nicht mit eingeschlossen sind, sondern dort erfasst werden, wo sie produziert werden. Energie wird dort bilanziert, wo sie verbraucht wird. So wird sichergestellt, dass bei der Bilanzierung keine Doppelungen auftreten oder Treibhausgase unter den Tisch fallen.
Für Unternehmen gab es bislang keine klare Definition, wann sie sich „klimaneutral" nennen dürfen. Sie verwenden bis heute häufig die transnationale Methodik des Greenhouse Gas Protocols. Am 30. November 2023 hat die Internationale Normungsorganisation (ISO) eine neue Norm zu “carbon neutrality” veröffentlicht (ISO14068-1 2023). Bis dahin sollten sich Unternehmen an den Hinweisen aus der Britischen Norm BS PAS 2060:2014-04-30 orientieren:
Fazit:
Staaten, Bundesländer, Kommunen und Unternehmen setzen sich Klimaschutz-Ziele und streben Neutralität an. Viele verwenden den Begriff der „Klimaneutralität", auch wenn sie eigentlich die „Treibhausgasneutralität" oder „CO2-Neutralität" meinen. Daher ist es wichtig, dass eindeutig konkretisiert wird, was gemeint ist.
Die KEAN richtet den Fokus ihrer Arbeit auf die Reduktion von Treibhausgasen, daher beziehen wir uns auf den Begriff „Treibhausgasneutralität". Auch wenn der Begriff Klimaneutralität bereits gesetzt oder in der Sprachpraxis etabliert ist, wie z.B. beim Projekt „Klimaneutrale Schule" oder dem neuen Beratungsangebot für Unternehmen „Transformationsberatung – Impuls Klimaneutralität", nutzen wir diesen im Sinne von Treibhausgasneutralität.
Für alle Konzepte gilt jedoch stets die Prämisse: Emissionen vermeiden – reduzieren – und die nicht vermeidbaren Emissionen ausgleichen.