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Viele niedersächsische Kommunen haben sich die Klimaneutralität bis 2045 zum Ziel gesetzt. Gerade für diese Kommunen ist ein Verbot fossiler Brennstoffe in Neubaugebieten eine gute Möglichkeit, die Ausweisung neuer Baugebiete weitgehend klimaneutral zu gestalten. Dürfen Kommunen in ihren Bebauungsplänen die Verwendung fossiler Brennstoffe für Heizzwecke ausschließen?
Veröffentlicht am: 13. Januar 2022
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) wollten es genau wissen und beauftragten Professor Dr. Olaf Reidt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, mit der Abhandlung „Muster-Festsetzungen für ein Verbot fossiler Brennstoffe in Bebauungsplänen".
Bereits im März 2021 hatten das Niedersächsische Umweltministerium und die KEAN eine Handreichung zum Thema „Musterfestsetzung für PV-Anlagen in Bauleitplänen" verfasst.
Die beiden Handreichungen stehen unter den nachfolgenden Links als Download zur Verfügung:
Die Abhandlung „Muster-Festsetzungen für ein Verbot fossiler Brennstoffe in Bebauungsplänen" kommt zu dem Ergebnis, dass Kommunen eine solche Festsetzung in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 a BauGB grundsätzlich für Neubaugebiete auch aus Gründen des Klimaschutzes treffen können.
Umweltminister Lies: So können klimaneutrale Baugebiete entstehen
„Klimaschutz ist die zentrale Aufgabe, dabei ist das Thema Wärme zentral mit einem Anteil von rund 40 Prozent an den energiebedingten CO2 Emissionen. Aber lösen können wir das am besten direkt vor Ort und daher kommt unseren Städten und Gemeinden eine besondere Bedeutung zu. Kommunen dürfen fossile Brennstoffe in Bebauungsplänen ausschließen und die Nutzung der Solarenergie verbindlich vorschreiben. So können klimaneutrale Neubaugebiete entstehen", sagt Olaf Lies, Niedersächsischer Umweltminister. Schließlich legt das Baugesetzbuch mit der Klimaschutznovelle aus dem Jahr 2011 fest, dass die Bauleitplanung auch einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung leisten soll. Die Festsetzung in Bebauungsplänen dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft verursachen könnten. Bereits im März 2021 hatten daher das Niedersächsische Umweltministerium und die KEAN eine Handreichung zum Thema „Musterfestsetzung für PV-Anlagen in Bauleitplänen" verfasst.
„Mit der Klärung dieser Fragestellungen wollen wir den Kommunen eine Hilfestellung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen an die Hand geben" erklärt Lothar Nolte Geschäftsführer der KEAN. „Kommunen, die das Ziel der Klimaneutralität verfolgen, sollten beide Handreichungen kennen, um sich in diesen Themenbereichen mit der rechtlichen Argumentation zugunsten des Klimaschutzes vertraut zu machen."
Möglichkeiten für den Ersatz fossiler Brennstoffe müssen aber im Einzelfall aufgezeigt und - wie bei allen Festsetzungen - die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Anlagenbezogene Festsetzungen oder bestimmte bauliche und technische Anforderungen dürfen dagegen nicht getroffen werden.