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Wer beim Betrieb einer kleinen PV-Anlage möglichst keinen Aufwand mit dem Finanzamt haben möchte, kann dies inzwischen mit zwei einfachen Schritten erreichen: Hierzu müssen Sie Ihrem Finanzamt mitteilen, dass Sie keine Gewinnerzielungsabsichten haben und in Hinsicht auf die Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung wählen.
Veröffentlicht am: 02. März 2022Wer möglichst keinen Aufwand mit dem Finanzamt haben möchte, kann dies inzwischen mit zwei einfachen Schritten erreichen: Teilen Sie dem Finanzamt schriftlich mit, dass Sie keine Gewinnerzielungsabsichten haben. Dann ist keine Einkommensteuererklärung notwendig. Bezogen auf die Umsatzsteuer wählen Sie die Kleinunternehmerregelung, dann unterliegen Sie nicht der Umsatzsteuer.
Beide Schritte zusammen ergeben einen unkomplizierten Betrieb der PV-Anlage. Voraussetzung ist, dass Ihre Anlage eine Größe bis max. 10 kWp hat (relevant für die Einkommensteuer) und Ihre Umsätze unter 22 000 Euro pro Jahr liegen (relevant für die Umsatzsteuer).
Vorsteuerabzug nur in der Regelbesteuerung
Wer die Vorsteuer aus der Anschaffung der Anlage vom Finanzamt erstattet bekommen möchte, unterliegt der Regelbesteuerung, die dann mindestens 5 Jahr beibehalten werden muss.
Mit der Entscheidung für die Regelbesteuerung haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung und aus sämtlichen laufenden Kosten geltend zu machen. Das heißt, Sie bekommen in diesem Fall die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet. In der Folge ergeben sich weitere Pflichten wie die regelmäßige Vorsteueranmeldung und jährliche Umsatzsteuererklärungen.
Die KEAN hat die wichtigsten steuerlichen Aspekte für den Betrieb einer PV-Anlage aktualisiert. Damit wird eine Orientierung gegeben, wie PV-Anlagen sowohl in der Einkommensteuer als auch in der Umsatzsteuer behandelt werden. Das Faktenpapier ersetzt jedoch nicht eine Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt.
Zum Faktenpapier „Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden
und damit verbundene Steuerpflichten"
Allgemeine Informationen zum Thema Photovoltaik auf Wohngebäuden