Unter anderem sind bei der Beschaffung von Lebensmitteln und Verpflegungsleistungen umweltbezogene Aspekte, wie z.B. der Einsatz von saisonalen Rohwaren zu berücksichtigen. Auch im Baubereich sollen nachwachsende Baustoffe, gütegesicherte Recyclingbaustoffe oder ein prozentualer Anteil dieser Stoffe beim Einkauf von Bauleistungen stärker berücksichtigt werden. Dabei kann, je nach Produktkategorie, ein Gütezeichen als Nachweis für die Kriterien verlangt werden. Die neuen Regelungen beinhalten auch eine Negativliste mit Produkten und Leistungen, wie z.B. Einweggeschirr für Kantinen und Mensen, die von der unmittelbaren Landesverwaltung nicht mehr beschafft werden dürfen.
"Die neuen Regelungen ermöglichen eine ganzheitliche Betrachtung der Lebenszykluskosten von Produkten und Dienstleistungen, statt wie bisher nur den Anschaffungspreis. Dadurch sollen künftig auch ökologische Gesichtspunkte, wie z.B. der Energieverbrauch, berücksichtigt werden“, sagt Tina Beceren, zuständig für das Thema Beschaffung in der Bildungsoffensive Klimaneutrale Landesverwaltung der KEAN.
Die Verwaltungsvorschriften samt weiterführender Informationen stehen unter Nachhaltige Beschaffung in Niedersachsen als Download zur Verfügung.