Flüsse und gereinigte Abwässer aus Kläranlagen verfügen über erhebliche, verbrauchernahe Wärmepotenziale. Die direkte Entnahme aus Fließgewässern ebenso wie die Nutzung von Klärwerksabwässern ist technisch zuverlässig umsetzbar. In beiden Fällen wird lediglich die Temperatur des entnommenen Flusswassers abgesenkt.
Gleichzeitig zeigen Fachgespräche und das länderübergreifende Fachsymposium „Umweltwärmenutzung aus Fließgewässern“, dass im Genehmigungsprozess weiterhin fachliche und rechtliche Abstimmungsbedarfe bestehen.
Wichtige offene Fragestellungen, die eine fachbereichsübergreifende Abstimmung erfordern, umfassen unter anderem:
- Baurecht: Voraussetzungen und Argumente für eine Privilegierung nach § 35 BauGB
- Wasserrecht: Bewertung des Verschlechterungsverbots nach § 27 WHG im Heiz- und Kühlbetrieb sowie Anforderungen an Monitoring- und Nachweiskonzepte
- Sicherheitstechnik / AwSV: Anforderungen an den Einsatz gewässergefährdender Kältemittel und praxistaugliche Sicherheitsstandards
- Naturschutzrecht: Mindestanforderungen und mögliche Vereinfachungen bei FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie Fragen zu Leitungsquerungen in Schutzgebieten
- Organisatorische Aspekte: Bedarf nach einer zentralen Ansprechstelle für die fachübergreifende Begleitung und Bewertung von Vorhaben.
Die Analyse und Diskussion der genannten Punkte zeigt: Die Potenziale für eine klimafreundliche Wärmeversorgung sind groß, die technische Umsetzbarkeit gegeben. Entscheidend ist nun eine koordinierte, fachübergreifende Genehmigungspraxis mit klaren Bewertungsmaßstäben und praxisgerechten Verfahren. So können Projekte zeitnah realisiert und die Wärmepotenziale von Fließgewässern und Klärwerksabwässern wirksam erschlossen werden.