Wärmepumpe installiert

Wer zahlt den Rückbau des Fernwärmeanschlusses?

Beim Umstieg von einer Fernwärmeversorgung auf eine Wärmepumpe muss der Fernwärmeanschluss in der Regel stillgelegt oder rückgebaut werden – beide Varianten sind mit erheblichen Kosten verbunden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, Forderungen genau zu prüfen und sich nicht vorschnell zur Zahlung zu verpflichten.  

Wer die Kosten für die Stilllegung oder den Rückbau eines Hausanschlusses an ein Fernwärmenetzes trägt, ist rechtlich und politisch nicht abschließend geklärt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat kürzlich ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz erreicht: Sie mahnte das Versorgungsunternehmen BSIEnergy erfolgreich ab, nachdem dieses die Kosten für den Rückbau eines Fernwärme-Hausanschlusses auf die Verbraucher:innen umlegen wollte. Kostenpunkt: 5.831 Euro für die reine Trennung des Anschlusses bzw. 34.510 Euro (brutto) für den Rückbau der Leitung.  Inzwischen hat die BSIEnergy eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Vergleichbare Rechtslage im Gasbereich

Grundlage der Abmahnung war ein Urteil des OLG Oldenburg zur vergleichbaren Rechtslage im Gasbereich (wir berichteten). Zu beiden Konstellationen gibt es bisher keine gefestigte Rechtsprechung. „Die Regelungen zum Gasnetzanschluss, speziell zum Rückbau der Gasleitungen, sind so gut wie deckungsgleich mit denen zu Fernwärmenetzen“, so René Zietlow-Zahl, Referent Energierecht der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die rechtlichen Grundlagen sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) sowie die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). „Die Begründung für die Abmahnung der BSIEnergy haben wir daher ähnlich zu dem Verfahren vor dem OLG Oldenburg zum Gasnetzanschluss angeführt“. Im Fall der BSIEnergy war dies erfolgreich – nach der Abmahnung stoppte das Unternehmen seine Praxis, die Kosten für die Stilllegung bzw. den Rückbau von Fernwärmenetzanschlüssen auf Verbraucher:innen umzulegen. Inzwischen gab das Unternehmen sogar eine Unterlassungserklärung ab.

Auswirkungen auf Kunden anderer Fernwärmenetze hat dies allerdings nicht: „Die Unterlassungserklärung gilt nur zwischen der Verbraucherzentrale Niedersachen und BS Energy“, so René Zietlow-Zahl. Ähnliche Praktiken könnten also auch bei anderen Versorgungsunternehmen auftreten.

Kosten für Fernwärmeanschluss-Stilllegung: Praxis-Tipp für Eigentümer:innen 

Verbraucher:innen, die Mitteilung eines Fernwärmeversorgers erhalten, dass sie die Kosten für den Rückbau des Fernwärmeanschlusses zahlen sollen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachen: „Weisen Sie das Unternehmen auf das Urteil des OLG Oldenburg und die Vergleichbarkeit der Rechtslage hin. Grundsätzlich sollten Sie zudem die Forderung an sich bestreiten.“

Für den Widerspruch kann ein Musterschreiben der VZ genutzt werden, das im Kontext der Stillegung von Gasnetzanschlüssen erstellt wurde. Die zugrundeliegende Argumentation kann auf Fernwärme-Anschlüsse übertragen werden.

Kontakt

Yvonne Bönner

0170 207 216 7
yvonne.boenner [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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